Zeugen sagen im Prozess zu rechtsextremen Anschlägen aus

Angezündete Autos, Drohungen, an Hauswände geschmierte Parolen oder Aufkleber: Eine rechtsextreme Anschlagsserie hat in Berlin-Neukölln für Angst gesorgt. Nu...

ARCHIV - Eine Figur der blinden Justitia.
ARCHIV - Eine Figur der blinden Justitia.Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Berlin-Im Prozess zu den rechtsextremen Anschlägen in Berlin-Neukölln ist das Amtsgericht Tiergarten in die Beweisaufnahme eingestiegen. Am Mittwoch wurden erste Zeugen vernommen zu dem angeklagten Komplex zu Aufklebern und Zetteln sowie aufgesprühten Parolen mit rechtsextremistischen Inhalten im Jahr 2017. Ein Polizeibeamter, der damals nach einem anonymen Hinweis auf das Geschehen im Einsatz war, gab an, sich nur schwach zu erinnern. „Das ist fünf Jahre her. Wir haben so viele Einsätze am Tag, dass es mir heute schwer fällt, Einzelheiten zu nennen“, sagte der Polizist. Er gab an, einen der drei Angeklagten bei einer Klebeaktion als Verdächtigen angetroffen zu haben.

Die Ermittlungen zu der Anschlagsserie vor allem zwischen 2016 und 2019 hatten sich jahrelang hingezogen. Die Anklage wirft den beiden 36 und 39 Jahre alten Hauptangeklagten Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu, Sachbeschädigung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Nach Überzeugung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft sollen die Männer aus der rechtsextremen Szene versucht haben, Menschen einzuschüchtern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.

Spätestens im Januar 2017 soll sich das Duo dazu entschlossen haben, Brandanschläge auf Autos von zwei Männern zu verüben. In der Nacht des 1. Februar 2018 sollen sie dann – möglicherweise unter Beteiligung weiterer, unbekannter Menschen – im Bezirk Neukölln die Autos angezündet haben. Zudem sollen die Angeklagten bei verschiedenen Gelegenheiten vor allem im Jahr 2017 Plakate und Aufkleber mit rechtsextremen Parolen in Berlin geklebt haben.

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Um diese Aktionen geht es zunächst im Prozess. Daran soll ein 38 Jahre alter Mitangeklagter beteiligt gewesen sein. Am Mittwoch wurden dazu auch Polizisten befragt, die an Observationsmaßnahmen beteiligt waren. Der Verteidiger des Mitangeklagten kündigte an, der Verwertung der Aussagen von Polizisten, die an langfristigen Observationen dazu beteiligt waren, zu widersprechen.

Derartige Beobachtungen seien nur angemessen bei „erheblichen Straftaten“, argumentierte er. Im vorliegenden Fall gehe es jedoch um Sachbeschädigung, die Äußerungen auf den Aufklebern seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Generalstaatsanwaltschaft widersprach dem: Angesichts der Masse der Aufkleber in dem Bezirk könne von einer Kampagne gesprochen werden, so dass es ein öffentliches Interesse gebe, diese Propaganda-Äußerungen zu ahnden. Dies habe bereits das Landgericht Berlin entschieden.

Ursprünglich war der Prozess gegen fünf Beschuldigte geplant. Das Verfahren gegen einen 48-Jährigen wurde jedoch wegen Krankheit abgetrennt. Gegen einen 50 Jahre alten Mitangeklagten war wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen eine Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro) per Strafbefehl ausgesprochen worden. Dagegen legte er allerdings Einspruch ein.

Im Fall des 38-Jährigen, der wegen Sachbeschädigung mit auf der Anklagebank sitzt, sind Verständigungsgespräche nach Angaben von Richterin Ulrike Hauser gescheitert. Das Gericht hatte dem Mann in Aussicht gestellt, dass angesichts der verstrichenen Zeit bei geständigen Angaben mit einer „deutlichen Geldstrafe“ von 150 bis 200 Tagessätzen reagiert werden könne. Dem hätten der Angeklagte und sein Verteidiger nicht zugestimmt.

Mit den Taten beschäftigt sich auch ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Dieser will sich an diesem Freitag treffen und ebenfalls erste Zeugen vernehmen. Der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten soll am 12. September fortgesetzt werden.