Zu Weihnachten sollen sich nur Verwandte treffen dürfen

Berlin hatte in seiner Verordnung erlaubt, dass auch Singles gemeinsam feiern dürfen. Der Entwurf der Länderchefs sieht das nicht vor. 

Dieses Weihnachten wird stiller als sonst. Für manche vermutlich auch einsamer.
Dieses Weihnachten wird stiller als sonst. Für manche vermutlich auch einsamer.dpa/Marius Becker

Berlin-Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel planen den harten Lockdown nicht nur für den Einzelhandel sondern auch fürs Weihnachtsfest und für Silvester. Wenn das Papier, dessen Entwurf am Sonntagvormittag bereits kursierte, so beschlossen wird, bedeutet das vor allem für Singles harte Einschränkungen.

Unter Punkt 3 finden sich im Verhandlungsprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die geplanten Regelungen für die Feiertage. Danach sollen die Weihnachtstage „auch in diesem besonderen Jahr“ gemeinsam gefeiert werden dürfen. Mit gemeinsam sind allerdings ausschließlich Familien gemeint. So sollen die Feiertage mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren gefeiert werden, aber nur „im engsten Familienkreis, also mit Angehörigen desselben Haushaltes, Ehegatten, Lebenspartnern und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwisterkindern und deren Haushaltsangehörigen“. Wer nicht miteinander verwandt ist, ist auch nicht eingeladen. Weihnachten ist ein Familienfest. Aber Weihnachten nur für Familien?

Berlin hatte eine Regelung getroffen, wonach sich an den Feiertagen fünf Personen miteinander treffen dürfen, die nicht miteinander verwandt sind und sogar aus bis zu fünf verschiedenen Haushalten kommen können. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte bei der Vorstellung der Verordnung extra darauf hingewiesen, dass man hier der Tatsache Rechnung trage, dass Berlin gewissermaßen die Hauptstadt der Singles sei. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, ob dieser Punkt in der Verordnung weiter Bestand haben wird.

Sollten sich Singles entschließen, doch noch kurzfristig nach Hause zu fahren, um am Weihnachtstag nicht allein zu sein, ist das keine Lösung im Sinne der MPK. In ihrem Verhandlungsprotokoll heißt es: „Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen … abzusehen.“

Der Ausblick auf Silvester bietet auch ein erfreuliches Bild: Am Silvestertag und auch an Neujahr soll bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden. Der Verkauf von Böllern und Raketen ist ohnehin verboten, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit ebenso – und das sogar vom 16. Dezember bis zum 10. Januar.