Studentinnen legen Verfassungsbeschwerde ein
Ein Amtsgericht hatte die jungen Frauen zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt.
Berlin-Zwei Studentinnen aus Bayern, die beim „Containern“ von Lebensmitteln erwischt wurden, wehren sich gegen ihre Verurteilung. Ihnen geht es ums Prinzip: Am heutigen Freitag wollen sie in Karlsruhe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Die Beschwerdeführerrinnen werden unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung eingesetzte Containern nicht für einen strafbaren Diebstahl hält.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte die beiden Studentinnen im Januar wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober.
Containern als Mittel im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist auch politisch umstritten. Im Sommer scheiterte auf der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative Hamburgs, dieses straffrei zu stellen. (AFP/dpa)