Zwickauer Zelle: Beate Zschäpe bleibt weiter im Gefängnis
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) geht davon aus, dass Beate Zschäpe Gründungsmitglied der Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ist und in der Vereinigung eine gleichberechtigte Stellung innehatte. Damit wies der Staatsschutzsenat am Mittwoch die Haftbeschwerde von Zschäpes Anwälten ab und bestätigte den Haftbefehl des Ermittlungsrichters vom 13. November 2011 in vollem Umfang. Die Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft. Unterdessen beschloss der sächsische Landtag am Mittwoch, ebenfalls einen Untersuchungsausschuss zur NSU einzusetzen. Der 13-seitige BGH-Beschluss enthält zahlreiche neue Details über den NSU und die Rolle Zschäpes. Danach wurde die Untergrundorganisation 1998 nach längerer interner Diskussion gegründet, um „Feinde des deutschen Volkes“ zu ermorden.
Eine eigenständige Gruppierung mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos
Die inzwischen verhafteten damaligen Gesinnungsgenossen Holger G. und Ralf Wohlleben waren bei den Debatten anwesend. Nachdem bei einer Polizeidurchsuchung in Jena im Januar 1998 Sprengstoff in einer Garage in Jena gefunden wurde und die ersten Haftbefehle ergingen, diskutierten die Fünf, wie es weitergehen solle.
Die Diskussion endete mit „Drei gegen Zwei“: Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos entschieden sich für eine eigenständige Gruppierung, die mit Waffengewalt gegen türkischstämmige Einwohner und Repräsentanten der herrschenden Ordnung vorgeht. Holger G. und Wohlleben seien dagegen gewesen. Spätestens 2001 gab sich das Trio den Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“.
Zschäpe habe keinen festen Wohnsitz und pflege seit 1998 keinen Kontakt zu ihrer Familie
Zschäpe verwendete nach den bisherigen Ermittlungen acht Alias-Namen und beschaffte mehrfach gefälschte Pässe. Sie sorgte auch für ein Gelddepot. 2001 habe sie bei einem konspirativen Treffen Holger G. 10.000 DM übergeben, damit er ihnen das Geld „in Notfällen“ zukommen lassen könne. Die neun Morde an ausländischen Kleinunternehmern zwischen September 2000 und April 2006 seien „in Verfolgung der gemeinsam beschlossenen Ziele“ verübt worden. Auch beim letzten Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach leistete Zschäpe organisatorische Hilfe.
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Sie erschien am 14. Oktober zusammen mit Böhnhardt und einem Kind bei einem Caravanvermieter und täuschte einen geplanten Familienurlaub vor, damit der Händler keinen Verdacht schöpfen sollte. Zschäpe wurde von einer Zeugin wiedererkannt. Obwohl sich Zschäpe der Polizei stellte, bestehe Fluchtgefahr, die U-Haft daher angemessen, so der BGH. Zschäpe habe keinen festen Wohnsitz und pflege seit 1998 keinen Kontakt zu ihrer Familie. Die Bundesanwaltschaft sieht sich durch den Beschluss bestätigt. „Der BGH ist der Auffassung der Bundesanwaltschaft gefolgt, dass Zschäpe durchaus gleichberechtigtes Mitglied des NSU war,“ so Sprecher Marcus Köhler. Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.