Polizisten hatten die Ausweisnummer der Schauspielerin für Internet-Recherchen auf Sex-Seiten benutzt: Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas wegen Porno-Affäre

Die Schauspielerin Uschi Glas hat mit ihrer Klage gegen die Berliner Polizei eine Niederlage erlitten. Glas hatte 20 000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil die Polizei ihre Personalausweisnummer bei Ermittlungen gegen einen Internet-Pornoanbieter genutzt hatte. Das Landgericht sah darin aber keine schwere Persönlichkeitsverletzung und wies die Klage nach nur einer knappen Stunde Verhandlung ab. "Aus den Medienberichten ergibt sich eindeutig, dass es nicht Uschi Glas war, die auf den Porno-Seiten gesurft ist, sondern dass sie ganz klar im Lager der Ermittler stand", sagte Richterin Anne-Kathrin Becker zur Begründung.Der Anwalt von Uschi Glas, Markus Roscher, will nun prüfen, ob er Berufung einlegt. Die Schauspielerin sei "entsetzt über das gesamte Verfahren". Uschi Glas selbst war nicht zum Prozess erschienen.Die so genannte Porno-Affäre war nach Meinung von Anwalt Ulrich Franz, Vertreter des Landes Berlin, durch Uschi Glas selbst ausgelöst worden. Sie hatte für einen Artikel in einer Schweizer Illustrierten ihren Personalausweis zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Ein Berliner Kriminalbeamter kam an diesen Artikel und nutzte die Personalausweisnummer für Ermittlungen gegen einen Internet-Pornoanbieter. Er wollte herausfinden, ob die Pornoseiten dieses Anbieters vor dem Zugriff minderjähriger Jugendlicher ausreichend geschützt sind. Als Nachweis war nur die Personalausweisnummer verlangt worden, anhand derer man das Alter erkennen kann. Die beiden Beamten, die in dem Fall ermittelten, erklärten, sie hätten die Nummer der 61-jährigen Schauspielerin nur für ein spezielles Entschlüsselungsprogramm genutzt, seien damit aber nicht auf den Pornoseiten gesurft. In einem Prozess gegen den Internet-Anbieter kam die ganze Sache dann zur Sprache, die Medien berichteten anschließend ausführlich darüber.Die Tatsache, dass die Kriminalbeamten die Ausweisnummer von Uschi Glas eingesetzt hätten, sei ein schwerer Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung, sagte Roscher, der Anwalt der Schauspielerin. Im Prozess sei immer wieder der Name von Uschi Glas genannt worden. Dies habe dem Ruf seiner Mandantin schwer geschadet. Wenn man in einer Internet-Suchmaschine die Begriffe "Uschi Glas" und "Porno" eingebe, erhalte man inzwischen über 20 000 Einträge. Die Schauspielerin habe deshalb Anspruch auf Schmerzensgeld. "Das will Frau Glas nicht für sich, sondern spenden", sagte Roscher.Richterin Anne-Kathrin Becker machte schon zu Beginn des Prozesses keinen Hehl daraus, dass sie die Sache anders sieht. Auch die umstrittene Frage, ob die Polizisten mit der Glas-Ausweisnummer vielleicht doch im Porno-Netz gesurft sind, sei zweitrangig, so die Richterin. Die Kriminalbeamten bestreiten dies. Aus einem Protokoll des Prozesses geht aber hervor, dass einer der Beamten erklärt haben soll, man sei mit der Nummer auch auf den Pornoseiten gesurft. "Das ist falsch", betonte Anwalt Franz. Auch die Richterin lehnte die Ladung von Zeugen aus dem Prozess gegen den Internet-Anbieter ab. Sie kam schließlich zu dem Urteil, dass aus der Berichterstattung kein abträgliches Bild von Uschi Glas entstanden sei.Die Schauspielerin erlitt damit in diesem Jahr schon ihre zweite Niederlage vor einem Berliner Gericht. Im April wurde ihre Klage gegen die Stiftung Warentest abgelehnt. Die Stiftung hatte einer Creme aus der Kosmetikserie von Uschi Glas die Note "Mangelhaft" gegeben.------------------------------VerlorenUschi Glas hat im April eine Klage gegen die Stiftung Warentest verloren. Die Stiftung hatte eine Creme aus Glas' Kosmetikserie mit der Note "Mangelhaft" bewertet. Uschi Glas wehrte sich danach vor Gericht vergeblich gegen diese Einstufung.Der Sohn der Schauspielerin, Benjamin Tewaag, hat auch Probleme mit der Berliner Justiz. Er wurde Anfang Juli wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 200 Euro verurteilt. Tewaag hatte sich für den Sender MTV als Polizeibeamter ausgegeben und das heimlich filmen lassen.------------------------------Foto: Schon vor 38 Jahren hatte Uschi Glas Ärger mit der Polizei - wie diese Szene aus dem Film "Zur Sache, Schätzchen" zeigt. Damals ging es aber noch nicht um Internet-Pornografie.