Berlin - Für viele Deutsche war es ein Schock, als sie Ende vorigen Jahres Post vom Anwalt erhielten: Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Auftrag der Schweizer Firma „The Archive AG“ Abmahnungen wegen des Abrufs eines Porno-Streams auf der Videoplattform Redtube.com verschickt – und sofort 250 Euro von den Usern gefordert. Das Landgericht Köln hatte zuvor Internet-Provider wie die Deutsche Telekom verpflichtet, der Firma die Identität hinter Zehntausenden IP-Adressen zu verraten. Laut dem Gericht ging es um rund 60.000 betroffene Anschlussinhaber. Das Bundesjustizministerium hat dieses Vorgehen nun als unbegründet bezeichnet: Beim Streaming, also dem reinen Ansehen von Internetvideos werde kein Urheberrecht verletzt, teilte es auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit.

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