Raab muss 70 000 Euro an Lisa Loch zahlen

KARLSRUHE. Stefan Raab und der TV-Sender Pro Sieben müssen wegen der Verhöhnung eines minderjährigen Mädchens nun endgültig 70 000 Euro Schadensersatz bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem Beschluss die Forderungen aller an dem Streit Beteiligten auf Revision zurück. Damit bleibt es beim Urteilsspruch des Landgerichts Hamm: Raab muss der von ihm wegen ihres Namens verspotteten Schülerin Lisa Loch 70 000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten zahlen. Gegen das Urteil wollten beide Seiten in Revision gehen. Raabs Produktionsfirmen und dem TV-Sender Pro Sieben war die Strafe zu hoch, Loch wollte 300 000 Euro. Nun aber wies der BGH den Fall "wegen mangelnder Bedeutung" zurück. (AFP)