RAF-Mitglied wegen zweifachen Mordes verurteilt: Adelheid Schulz erhielt zweites Mal lebenslänglich

Stuttgart. dpaIm vorläufig letzten RAF-Prozeß in Stuttgart-Stammhelm ist gestern das Mitglied der terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF). Adelheid Schulz (39), erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) sah es als erwiesen an, daß die bereits 1985 wegen des Schleyer-Mordes rechtskräftig zu lebenslänglich verurteilte Angeklagte am 1. November 1978 an einer Schießerei mit vier niederländischen Zolllbeamten in Kerkrade beteiligt war. Zwei der Beamten, die Schulz und das RAFMitglied Rolf Heißler beim Illegalen Grenzübertritt überrascht hatten, waren dabei getötet, ein dritter verletzt worden.Das OLG bezog In die Strafe das unter anderem wegen der Mittäterschaft an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verhängte Urteil aus dem Jahre 1985 ein. Der 5. Strafsenat wertete die Kerkrader Straftaten als zweifachen Mord, zweifachen Mordversuch und als schwer ren Raub eines Autos auf der Flucht und entsprach mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger haften hingegen aus Protest gegen das Verfahren auf einen Schlußvortrag verzichtet.Die Urteilsverkündung fand in Abwesenheit der Angeklagten statt. Die 39jährige wurde vor der Urteilsverkündung von der Verhandlung ausgeschlossen, als sie mit Fäusten auf die Anklagebank trommelte. In dem Ende Mal begonnenen Verfahren, das unter anderem aufgrund von Kronzeugenaussagen von RAF-Aussteigern zustande kam, war Schulz zweimal wegen "grober Störungen" ausgeschlossen worden.