Fall aus Berlin: Zu viel Lärm rechtfertigt fristlose Kündigung der Wohnung
Zwar muss man in der eigenen Wohnung nicht rund um die Uhr still sein, aber permanenter Lärm geht auch nicht. Sonst riskiert man die Kündigung.

Wenn die Nachbarn nicht in Ruhe schlafen können, kann es sein, dass der laute Mieter die Wohnung räumen muss. (Symbolbild)Berliner Zeitung/Markus Wächter
In Mehrfamilienhäusern ist es zwar selten vollkommen ruhig. Doch zu viel Lärm müssen Bewohnerinnen und Bewohner nun auch nicht ertragen. Will heißen: Streiten die Nachbarn regelmäßig lautstark, knallen ständig ihre Türen und lassen permanent ihre Kinder nach 22 Uhr noch wild toben, müssen sie die Wohnung räumen.