Unerfüllter Kinderwunsch: Hier kriegen Sie Hilfe vom Amt
Berlin unterstützt Paare mit Kinderwunsch, finanziell und mit Beratungen. Wie das funktioniert, wer Anspruch hat, wohin man sich wenden muss – eine Übersicht.

Es gibt Menschen, die völlig problemlos Kinder bekommen. Und es gibt Paare, die sich nichts sehnlicher wünschen, es eine gefühlte Ewigkeit erfolglos versuchen und denen dennoch kein Baby vergönnt ist. Viele suchen sich Hilfe und gehen zu einer Kinderwunsch-Klinik. Eine Garantie auf Elternschaft gibt es auch dort nicht. Die Prozedur ist aufwendig, nervenaufreibend und kostenintensiv.
Allerdings sind ungewollt Kinderlose in Berlin nicht auf sich allein gestellt: Es gibt Hilfe vom Amt. „Wir können jedem Paar, das kurzfristig Gesprächsbedarf hat, aktuell taggleich oder in derselben Woche noch einen Termin anbieten“, sagt Silvia Kostner, Sprecherin vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Es wird beraten und Fördergelder können bewilligt werden. Was den Fachleuten vom Lageso allerdings nicht erlaubt ist: eine spezielle Kinderwunsch-Klinik empfehlen.
„Informationen und Erfahrungswerte zu diversen Kinderwunsch-Kliniken können die Antragsteller im Internet sowie auf den Webseiten der Einrichtungen selbst einsehen“, so Kostner. „Wir selbst dürfen keine Empfehlungen zu medizinischen Einrichtungen aussprechen.“ Paare müssen also selbst recherchieren und sich durch Dutzende Websites kämpfen. Tipp: Vergleichen Sie Preise, Ausstattung und Erfolgsquoten, achten Sie auf gegenseitige Sympathie, dass man geduldig und freundlich all Ihre Fragen beantwortet. Zudem sollte man Ihnen einen persönlichen Behandlungsplan erstellen, sodass Ihnen klar ist, wann was passiert und wie es weitergeht.
Möglicherweise kann auch Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin Ihnen einen Tipp geben, weil es in der Praxis Erfahrungswerte mit der einen oder anderen Klinik gibt. Denn auch wenn es sich so anfühlt: Sie sind nicht allein. Viele Menschen sind ungewollt kinderlos, und möglicherweise haben diese von ihren Erfahrungen berichtet, sodass die Fachleute dieses Wissen weitergeben können. Alternativ: In solch schwierigen Lebensphasen hilft beispielsweise auch die Beratungsstelle pro familia, die unter anderem die Broschüre „Unerfüllter Kinderwunsch“ herausgibt (auch als PDF).
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Auf seiner Website schreibt das Lageso, dass folgende Personengruppen Anspruch anmelden können: gleichgeschlechtliche weibliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare; gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie gleichgeschlechtliche weibliche und verschiedengeschlechtliche Paare, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Es können also auch nicht verheiratete Paare einen Antrag stellen. Darüber hinaus können auch Paare, die zwar schon Kinder haben, „aber aus medizinischen Gründen keine weiteren eigenen bekommen können“, den Zuschuss beantragen. Alleinstehende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst muss ein Antrag auf Förderung gestellt werden, danach der Antrag auf Auszahlung. Im Schnitt dauert die Bearbeitungszeit sechs bis acht Wochen, also vom Einreichen des zweiten Antrags bis zur Auszahlung, über die man mit einem sogenannten Zuwendungsbescheid informiert wird. Es kann aber aufgrund verschiedener Umstände auch deutlich länger dauern.
Wichtig: Sie müssen eine medizinische Indikation – etwa Endometriose, verschlossene oder fehlende Eileiter, eine Fertilitätsstörung, Sterilität – nachweisen, um einen Förderantrag stellen zu können. Darüber hinaus müssen Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und müssen älter als 25 Jahre sein. Frauen dürfen nicht älter als 39, Männer nicht älter als 49 Jahre sein.
Wie viele Kinderwunschbehandlungen werden bezahlt?
Gefördert wird der zweite und dritte Versuch einer künstlichen Befruchtung, im Behördendeutsch „assistierte Reproduktion“ genannt. Zu diesen gehört die In-vitro-Fertilisation (IVF; Zuschuss bis zu 800 Euro) sowie die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI, Zuschuss bis zu 900 Euro). Darüber hinaus kann man eine Förderung beantragen, wenn man es mit einer Fremdsamenspende angehen möchte. In jedem Fall gilt, dass der erste Versuch nicht förderfähig ist.
Zu den Kosten schreibt das Lageso: „Die Höhe der Förderung ist abhängig von den tatsächlich entstandenen Behandlungskosten und Ihrem daraus resultierenden Eigenanteil. Der Eigenanteil sind die Kosten, die nach Abzug der Kostenerstattung/en durch die gesetzliche Krankenkasse, der privaten Krankenversicherung und/oder den Beihilfestellen übrig bleibt und von Ihnen selbst zu zahlen ist. Der Zuschuss kann maximal 50 Prozent dieses Eigenanteils (…) betragen.“
Zudem steht auf der Homepage: „Sofern eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist, ohne dass es zur Geburt des Kindes gekommen ist, wird dieser Behandlungsversuch nicht angerechnet und Sie können den Versuch wiederholen. Nach Geburt eines Kindes besteht innerhalb der jeweiligen zulässigen Höchstzahl von erfolglosen Versuchen erneut ein Anspruch auf drei Behandlungsversuche. Die Zählweise beginnt somit von vorne.“
Wo kriege ich Unterstützung bei der Kinderwunschbehandlung?
Derzeit ist beim Lageso das Referat für Zuwendungsangelegenheiten – Gesundheit – Förderprogramm Assistierte Reproduktion zuständig. Sie können sich per Mail (foerderung-kinderwunsch@lageso.berlin.de) oder telefonisch (030/90229-1910 /-1918) melden und Ihr Anliegen vortragen. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags und dienstags zwischen 9 und 12 Uhr. Einen Termin bekommen Sie, wie eingangs erwähnt, sehr zeitnah.
Der Förderantrag muss online über ein spezielles Formular gestellt und zugleich unterschrieben per Post eingereicht werden. Sie müssen darüber hinaus diverse Dokumente beifügen, darunter Ihre Meldebescheinigung, den Behandlungsplan der Krankenkasse und eine Bescheinigung der Kinderwunschklinik, gegebenenfalls die Eheurkunde. Entsprechende Vordrucke sowie weiterführende Links und Informationen finden Sie auf der Förderprogramm-Seite des Lageso.