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Im Prozeß uni den Tod des Türken Mete Eksi ist am Freitag der 25jährige Michael Sch. zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hielt Sch. für schuldig, bei einer Schlägerei im Oktober 1991 den I9jährigen mit einem Baseballschläger getötet zu haben. Rassismus als Motiv schlossen die Richter aus.Die Atmosphäre im Saal B 219 des Landgerichts war angeheizt. Die Eltern des Getöteten erschienen als Nebenkläger. Angehörige und Mitglieder von Initiativen kamen ebenfalls. Vor dem Gericht forderten türkische Gruppen "Gerechtigkeit fur Mete Eksi". Für sie stand fest: "Es war doch Mord."Zu einer anderen Einschätzung kamen die Richter. Bei der Auseinandersetzung zwischen den deutschen und türkischen Jugendlichen am Kurfürstendamm sei der Angeklagte wütend gewesen. Er habe den I9jährigen Eksi verletzen, aber nicht töten wollen, hieß es in dem Urteil, das auf Körperverletzung mit Todesfolge lautete.Außerstande sahen sich die Richter, die Ursache der Prügelei aufzuklären. Zu sehr wichen die Zeugenaussagen voneinander ab. Nicht nur zwischen Angehörigen der beiden Gruppen, sondern auch innerhalb der beiden Lager waren Widersprüche aufgetreten. So konnte nicht geklärt werden, ob die Deutschen die türkische Sprache nachgeäfft hatten. Somit ging das Gericht nicht von einem ausländerfeindlichen Motiv aus. Vielmehr sei es zu Oberreaktionen gekommen, die bei dem Streit die Weichen von Anfang an falsch gestellt hätten, hieß es. Dabei habe jede Gruppe der anderen die Schuld an der Auseinandersetzung gegeben.Die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen sprach den Eltern des Getöteten ihr Mitgefühl aus. Die Richter warnten aber auch vor extremen Positionen. Der Staat werde keine rechtsradikalen Übergriffe dulden. Aber es sei dem friedlichen Zusammenleben auch nicht dienlich, "wenn jeder Angriff mit Ausländerhaß belegt und jeder Andersdenkende in die faschistische Ecke gestellt wird". Das erzeuge Gewalt.Heftig reagierte die Mutter des Getöteten auf das Urteil. "Es gibt keine Gerechtigkeit für Ausländer in Deutschland", empörte sie sich. Ihr Rechtsbeistand, Nicolas Becker, hatte auf Totschlag plädiert. Er bedauerte, daß das Verfahren erst zweieinhalb Jahre nach der Tat geführt worden war. Becker betonte, daß der Prozeß gezeigt habe, daß die Justiz reagiere und den Tod Eksis nicht bagatellisiert habe. Verteidiger Hubert Dreyling kündigte an, das Urteil anzufechten. Sigrid Averesch