Ruhestand: Rente mit 63 begünstigt Bessergestellte

Die geplante Rente mit 63 für langjährige Versicherte begünstigt mehr Menschen als bisher angenommen. Dies prognostiziert die Bundesregierung in einer der Berliner Zeitung vorliegenden Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Demnach kann künftig jeder Vierte abschlagsfrei vorzeitig in den Ruhestand treten. Nach Erwartung des Bundesarbeitsministeriums profitieren zunächst 200.000 Personen. „Die Zahl der Begünstigten wächst langfristig entsprechend den Rentenzugängen der Folgejahre und dürfte etwa 25 Prozent der Zugänge in Altersrenten betragen“, schreibt Arbeitsstaatssekretär Jörg Asmussen (SPD). Entsprechend zahlreich werden die Ausnahmen von der Rente mit 67.

Die Angaben liefern zudem Hinweise für die Debatte, ob die Vergünstigungen wirklich gerecht sind und die Bedürftigen erreichen oder aber eine ohnehin bessergestellte Personengruppe. Nach den Regierungszahlen erhalten die langjährigen Versicherten, die von der Rente mit 63 profitieren, deutlich überdurchschnittliche Altersbezüge. Die Männer bekamen im Jahr 2012 im Mittel 1411 Euro im Monat. Bei den Frauen waren es rund 1085 Euro. Im Durchschnitt aller Senioren betrug die Altersrente bei Männern dagegen nur 899 Euro, bei Frauen 532 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung kürzlich in ihrer Stellungnahme zu dem Kabinettsentwurf bekannt gab.

Beitragssenkung fällt aus

Aus Sicht des grünen Sozialpolitikers Markus Kurth bestätigen die offiziellen Informationen die Kritiker des schwarz-roten Rentenpakets. „Scheibchenweise kommt heraus, dass deutlich mehr Menschen die neuen Ausnahmen in Anspruch nehmen können als bisher gedacht“, sagte Kurth der Berliner Zeitung. Das Vorhaben sei zudem ungerecht, „weil es die Leute begünstigt, deren Renten deutlich über dem Durchschnitt liegen“.

Nach dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf können langjährige Versicherte mit 45 Beitragsjahren von Juli an mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge bei ihren Altersbezügen hinnehmen zu müssen. Das Paket sieht zudem eine Ausweitung der Ansprüche auf die Mütterrente vor und stockt die Erwerbsminderungsrenten auf.

Die Finanzierung sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen. Sie müssen nach einem Beschluss, den der Bundestag an diesem Donnerstag fällen will, auf die Senkung des Rentenbeitrags von 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent verzichten, die sonst von Januar an für etwas Entlastung gesorgt hätte.