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Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will es nicht hinnehmen, dass der überzeugte Islamist Reda Seyam seinen Sohn "Dschihad" (Heiliger Krieger) nennen darf. Körting hat gestern gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Beschwerde eingelegt. Mit anderen Maßnahmen muss der Deutsch-Ägypter Seyam nach der Ausstrahlung des Fernsehfilms "Der Gotteskrieger und seine Frau" am Montagabend vermutlich aber nicht rechnen. Im Film hatte der 47-Jährige das Afghanistan der Taliban gelobt und Steinigungen bei Ehebruch massiv verteidigt.Körting sagte, Seyam besitze wegen seiner in den 80er-Jahren in Baden-Württemberg geschlossenen Ehe mit einer Bundesbürgerin die deutsche Staatsangehörigkeit. "Diese kann ihm wahrscheinlich nicht mehr entzogen werden", so Körting. Weder ein gebürtiger Deutscher noch ein Eingebürgerter könne des Landes verwiesen werden. Seyam ist vor drei Jahren von Stuttgart nach Berlin gezogen und wohnt in Charlottenburg.Dem Landgericht warf Körting vor, "in erschreckender Naivität" den Sinn des Namens "Dschihad" zu verkennen. Der bedeute nämlich nicht nur "Bemühen um den richtigen Weg", sondern beinhalte "Tod den Christen und den Juden". Der Senator fragte, ob ein Richter mit der gleichen Gelassenheit reagieren würde, wenn ein Vorname mit der Bedeutung "Tod allen Richtern" zugelassen werden müsste. Körting zweifelte an, dass der Richter dann mit dem Recht der freien Namenswahl argumentieren würde.Das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, bei dem die Familie Seyam Hartz IV bezieht, wollte sich aus Datenschutzgründen zu Seyam nicht äußern. Der Generalbundesanwalt ermittelt seit Jahren gegen den Mann. Zu einer Anklage ist es nicht gekommen, obwohl vermutet wird, dass der 47-Jährige an den Anschlägen auf Bali im Jahr 2002 beteiligt gewesen sein soll. Damals kamen 200 Menschen ums Leben. Die Generalbundesanwaltschaft kündigte an, die Sendung und Seyams Aussagen auswerten zu wollen.