Eine heute 80-jährige mutmaßliche Aktivistin der linksextremen Revolutionären Zellen (RZ) ist am Dienstag vom Landgericht in Frankfurt am Main zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte Sonja Suder war nach Überzeugung des Gerichts vor mehr als 35 Jahren an drei Sprengstoff- und Brandanschlägen der RZ beteiligt, die lediglich Sachschäden verursacht hatten. Von dem deutlich schwerer wiegenden Anklagevorwurf der Mordbeihilfe beim Überfall auf die Wiener Opec-Konferenz 1975 wurde die Rentnerin jedoch freigesprochen. Mit dem Verfahren in Frankfurt ist einer der letzten Strafprozesse gegen die RZ zu Ende gegangen.
Suder, die am Dienstag wie zu jedem Prozesstag mit einer Sonnenbrille im Gesicht erschienen war, nahm das Urteil äußerlich ungerührt entgegen. Direkt nach dem Schuldspruch wurde sie auf freien Fuß gesetzt, da sie nach 26 Monaten Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen hat. Vor dem Gerichtsgebäude in Frankfurt feierten sie anschließend rund 100 Sympathisanten. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden; den ursprünglichen Anklagevorwurf der Mordbeihilfe beim Opec-Überfall hatte sie selbst im Plädoyer zurückgezogen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung prüft, ob sie Einspruch einlegen wird.
Umstrittene Aussagen
Ein möglicher Revisionsgrund wäre die schon im Prozessverlauf heftig umstrittene Verwertung von Aussagen des Ex-RZ-Aktivisten Hermann Feiling aus dem Jahre 1978. Die Verurteilung Suders stützt sich hauptsächlich auf diese Vernehmungen, die aus Sicht der Verteidigung unter rechtsstaatswidrigen Umständen zustande gekommen sind.
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Feiling war im Juni 1978 schwer verletzt gefasst worden, nachdem ein von ihm gebauter Sprengsatz zu früh explodierte. Noch auf der Intensivstation der Uniklinik in Heidelberg, wo ihm beide Beine amputiert und die Augen entfernt werden mussten, wurde er vernommen. Nach dem Krankenhausaufenthalt setzten die Ermittler ihre Vernehmungen in Polizeikasernen fort, wo der Schwerstverletzte bis Ende Oktober 1978 in Isolationsverwahrung untergebracht war. Feiling hatte schon 1980 seine Aussagen, in denen er auch Suder belastete, widerrufen. Vor Gericht erschien er wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nicht.