Doping: Tod eines Radfahrers

Für besonders gutes Timing war Hans-Peter Friedrich noch nie bekannt. Dazu passt der Zeitpunkt, zu dem der Bundesinnenminister nun wieder einmal seine Ablehnung eines Antidopinggesetzes bekräftigte. Konsequentes Vorgehen, so Friedrich, könne man nicht durch Strafverschärfung ersetzen.

Apropos konsequentes Vorgehen: In seiner aktuellen Ausgabe hat Der Spiegel den Fall des Mountainbikers Frederik Zierke aufgerollt. Der 44-Jährige war einer der erfolgreichsten Amateure seines Sports, gut bekannt und anerkannt in der Szene, laut Spiegel auch wegen seiner Kontakte zu ehemaligen Radprofis wie Kai Hundertmarck, mit dem er Rennen fuhr, Udo Bölts oder Erik Zabel. Zierke starb im September an einer Injektion des Blutdopingmittels Epo, die er sich selbst verabreicht hatte. In seiner Wohnung fand die Polizei jede Menge weitere Dopingpräparate, Anabolika, Hormone, teilweise keineswegs leicht zu beschaffen.

Schaffung von Problembewusstsein

Der Mann war offenkundig ein exzessiver Doper, und was tat die zuständige Staatsanwaltschaft in Ravensburg? Sie legte den Fall zu den Akten, nachdem sie Fremdverschulden ausgeschlossen hatte. Keine Ermittlungen wegen Medikamentenmissbrauchs, kein Versuch, Lieferanten aufzuspüren, keine Meldung an die Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg. Ein Fehler, räumt der Staatsanwalt heute ein, erst als der Spiegel nachbohrte, wurden jetzt Ermittlungen aufgenommen. Mit geringen Aussichten, da es die Polizei versäumte, Computer und Handy sicherzustellen, die Aufschluss über seine Quellen hätten geben können.

Sicherlich kann man konsequentes Vorgehen nicht durch Strafverschärfung ersetzen, aber es geht ja gar nicht um Verschärfung, sondern erst einmal nur um Strafbarkeit von Doping. Und es geht um die Schaffung eines Problembewusstseins bei den Verfolgungsbehörden, das, wie der Fall Zierke zeigt, in Deutschland, anders als in Ländern mit Dopinggesetz, häufig komplett fehlt.