Das Interesse der Deutschen an der Einsicht in die Stasi-Akten geht stark zurück. Das ergibt sich aus den neuesten Zahlen der Stasi-Unterlagen-Behörde. Bis zum 30. Juni gingen knapp 35.000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht bei der Behörde ein. Das ist ein enormer Schwund gegenüber dem Rekordjahr 2012, als es insgesamt rund 88.000 Anträge waren, und mit Abstand der geringste Wert seit Jahren. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr betrüge der Rückgang über 20 Prozent. Es ist aber auch ein enormer Schwund gegenüber dem ersten Quartal. Von Januar bis März gab es gut 19.000 Anträge, von April bis Juni nur rund 15.000.
Behörden-Sprecherin Dagmar Hovestädt sagte der Berliner Zeitung, da man nicht erhebe, warum Menschen Anträge zu welchem Zeitpunkt in ihrem Leben stellten, könne man nicht exakt sagen, warum Antragszahlen stiegen oder sänken. Der Vorsitzende des Behörden-Beirates, Richard Schröder, glaubt den Grund hingegen zu kennen. Die Reform des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 2012 habe eine Erleichterung des Akten-Zugangs für Verwandte erbracht, erklärte er dieser Zeitung. „Die Leute, die sich so lange geärgert haben, dass sie das nicht dürfen, haben dann gleich einen Antrag gestellt. Das ergibt einen Berg. Wahrscheinlich hat dieser Berg das Absacken, das man erwarten muss, verdeckt.“ Es handele sich um einen normalen Vorgang.
Relativieren müsse man Behauptungen von Behörden-Leiter Roland Jahn, wonach das Interesse an den Akten stetig wachse. Es wachse lediglich, wenn es viele Stasi-Filme gebe und Kinder plötzlich die Akten ihrer Eltern einsehen könnten. Schröder stellte das Amt des Bundesbeauftragten zudem grundsätzlich infrage. „Die Position des Bundesbeauftragten ist auch demokratie-theoretisch außergewöhnlich“, sagte er. „Denn er steht in seiner Unabhängigkeit ja fast neben der Regierung. Das war bei der Gründung der Behörde berechtigt, damit nicht jeder aus der Exekutive reinfunken kann. Jetzt kann ich diese guten Gründe nicht mehr sehen.“ Eine von der nächsten Regierung eingesetzte Kommission müsse über die Zukunft der Behörde beraten.