Sudan: Todesurteil für hochschwangere Christin

In der sudanesischen Hauptstadt Khartum wurde am Donnerstag eine 27-jährige Frau zum Tode verurteilt, weil sie vom islamischen Glauben abgefallen sei. Zugleich erging die Strafe, die im achten Monat schwangere Ärztin solle wegen Ehebruchs einhundert Peitschenhieben erleiden, weil ihre Ehe mit einem südsudanesischen Christen laut Scharia nicht anerkannt wird. Die Regierung des islamischen Staates verteidigte den Richterspruch gegen Kritik von Menschenrechtlern.

Meriam Yahia Ibrahim war von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen worden. Ihr muslimischer Vater war abwesend. Doch als die Ärztin einen Christen heiratete und mit ihm ihr erstes Kind bekam, wurde Ibrahim von der Familie ihres Vaters wegen Ehebruchs angezeigt. Als sie vor Gericht den Vorwurf mit der Begründung zurückwies, sie sei Christin, wurde sie im Februar auch noch wegen Apostasie, also Abfall vom Islam, angeklagt und gemeinsam mit ihrem 20 Monate alten Sohn inhaftiert.

Auf Apostasie steht im Sudan die Todesstrafe. Ein Khartumer Gericht verurteilte sie am 11. Mai zum Tode durch den Strang. Die Strafe sollte ausgesetzt werden, wenn sich Ibrahim innerhalb von drei Tagen zum Islam bekenne. Am Donnerstagmorgen sagte sie dem Richter: „Ich bin Christin und deshalb nie vom Islam abgefallen.“ Der Richter bestätigte daraufhin sein Todesurteil. Hingerichtet werden soll sie, wenn ihr Kind, das im Juni zur Welt kommen soll, zwei Jahre alt ist.

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