Arbeitsgericht

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Das Arbeitsgericht ist für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen zuständig, die etwas mit einer Anstellung, einem Ausbildungsverhältnis oder dem Betriebsrat zu tun haben. Für einen Fall ist immer das örtliche Amtsgericht zuständig.
Man unterscheidet beim Arbeitsgericht zwischen drei Instanzen. Bevor eine Klage am Arbeitsgericht verhandelt wird, kommt es zu einer sog. Güteverhandlung. Hier wird versucht, den Rechtsstreit über eine gütliche Einigung beizulegen. Falls es zu keiner Einigung kommt, geht der Fall in erster Instanz an das Arbeitsgericht. In zweiter Instanz besteht bei einem verlorenen Prozess die Möglichkeit, am Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen. Wird die Revision akzeptiert, kann das Verfahren in dritter Instanz am Bundesarbeitsgericht neu verhandelt werden.
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