Ausländerbehörde

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist die übergeordnete Ausländerbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Ferner hat jedes Bundesland eine eigene Ausländerbehörde, die sich um soziale und rechtliche Belange ausländischer Bürger kümmert. In der Regel ist sie dem Ordnungsamt unterstellt. Über die Zuständigkeit der Behörde entscheidet der Wohnort.
Die Ausländerbehörde bietet neben zahlreichen Informationen umfangreiche Services wie beispielsweise Integrationskurse an. Ob allgemeine Aufenthalte, Asyl- und humanitäre Aufenthalte oder Verwaltungsstreitverfahren, die Ausländerbehörde kümmert sich um die Verlängerung von Visa, Duldungen oder Aufenthaltstiteln. Läuft ein Aufenthaltstitel aus, kontaktiert sie die betreffende Person im Durchschnitt zwei bis drei Monate vor dessen Ablauf. Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.