Bundesagentur für Arbeit

Bei der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um das frühere „Arbeitsamt“, welches als Behörde für die Arbeitsvermittlung für Arbeitslose zuständig war. Die Hauptaufgaben sind hier Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung sowie die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in die Arbeitswelt.
Neben Arbeitsstellen bei privaten und staatlichen Arbeitgebern vermittelt die Bundesagentur für Arbeit auch Studien-, Fortbildungs- und Trainingsprogramme sowie Sprachlernprogramme für Immigranten und ausländische Arbeitssuchende. Dies gilt für Ausbildungsverhältnisse sowie für den Direkteinstieg in ein Arbeitsverhältnis.
Finanzielle Versorgungs- und Ersatzleistungen und gegebenenfalls angebrachte Sanktionen werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls geregelt. Die Versorgung und Wiedereingliederung Arbeitsloser sind nach dem SGB II geregelt.