Bundesarbeitsgericht

Im deutschen Gerichtssystem rangieren unter dem Bundesverfassungsgericht fünf Bundesgerichte, die wie der Bundesgerichtshof oder das Bundesverwaltungsgericht als oberste Gerichtshöfe eingestuft sind. Dazu gehört als letztinstanzliches Gericht für arbeitsrechtliche Fragen auch das Bundesarbeitsgericht (BAG). Von 1954 bis 1999 hatte das BAG seinen Sitz in Kassel. Seit 1999 ist Erfurt BAG-Sitz.
Eine der Hauptaufgaben des Bundesarbeitsgerichts ist die Entscheidung in Fällen von Revisionen, die gegen von Landesarbeitsgerichten gefällte Urteile eingelegt werden. In diesem Zusammenhang kommt dem BAG auch die Aufgabe zu, in arbeitsrechtlichen Bereichen, die vom Gesetzgeber nicht abschließend geregelt worden sind, durch Grundsatzentscheidungen rechtsfortbildend zu wirken.
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