Carsharing

Carsharing bezeichnet den gemeinschaftlichen Gebrauch eines Automobils auf Basis einer vorher getroffenen Abmachung. Der Begriff leitet sich aus den englischen Ausdrücken für „car“, zu Deutsch „Auto“, und „share“, zu Deutsch „teilen“, ab. Im Carsharing-Gesetz ist der Begriff Carsharing mittlerweile gesetzlich genau präzisiert.
Ein Ausleihvorgang kann durchaus nur wenige Minuten dauern. Der Preis bezieht üblicherweise die Zeit, die gefahrene Entfernung und die Spritkosten mit ein. Grundsätzlich wird beim Carsharing zwischen den Organisationsformen „stationsbasiert“ und „öffentliche Parkplätze“ unterschieden.
Daneben gibt es für nachbarschaftliches Teilen eines Pkws den Begriff privates Carsharing. Hierbei wird die Nutzung mit einem Nachbarschaftsauto-Vertrag geregelt.
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