Handwerkskammer

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Die Handwerkskammer vertritt die Interessen der Handwerker. Demgegenüber vertritt die IHK (Industrie- und Handelskammer) Unternehmen aller Art und Wirtschaftsunternehmen. Beide Kammern verlangen Pflichtbeträge. Diese richten sich nach dem Umsatz, den das jeweilige Unternehmen erwirtschaftet.
In Deutschland gibt es 53 Handwerkskammern in sämtlichen Bundesländern. Das Handwerkergesetz von 1897 war die Voraussetzung für die Gründung der Handwerkskammern. Man geht davon aus, dass die Handwerkskammern auf das mittelalterliche Zunftwesen zurückgehen.
Eine Handwerkskammer wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet. Die Handwerkskammer unterliegt der HwO (Handwerksordnung). Neben der Förderung der Interessen des Handwerks kümmert sich die Handwerkskammer um die Berufsausbildung, führt die Handwerksrolle und setzt bei Bedarf Schlichtungsstellen ein.
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