Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zählt zu den deutschen Bundesgesetzen. Der Gesetzestext regelt die Mitwirkung, das Verhalten und die Kooperation bei allgemeingefährlichen oder übertragbaren Krankheiten. Dabei sind Bund und Länder, Kommunen, Mediziner, Krankenhäuser und wissenschaftliche Einrichtungen zur Zusammenarbeit angehalten. Das Ziel besteht darin, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Ausbreitung auf die Bevölkerung zu verhindern.
Beschlossen wurde das Gesetz im Juli 2000 als Artikel 1 des Gesetztes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften. Der Infektionsschutz stellt eine Sparte der Gefahrenabwehr dar. Damit fällt das Infektionsschutzgesetz juristisch unter das Polizeirecht. Das Gesetz regelt Meldepflichten, Tests oder Impfungen als Maßnahmen, Krankheiten zu bekämpfen und diesen vorzubeugen.