Jugendamt

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Das Jugendamt ist eine Behörde, die zur Kommunalverwaltung gehört. Die rechtliche Grundlage der Jugendämter finden sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe.

Das Jugendamt ist für die Erledigung und Erfüllung verschiedener Aufgaben der Jugendhilfe zuständig. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Kindeswohl und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Weitere Aufgaben des Jugendamtes sind im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt, da das Amt auch in der Vermittlung von Adoptionen tätig ist. Im Jugendgerichtsgesetz ist zudem die Beteiligung des Jugendamtes als Jugendhilfe und in Jugendschutzverfahren in Strafverfahren geregelt.

Auch Hilfen zur Erziehung in der Familie und Förderung in Tageseinrichtungen sind Aufgaben der Jugendämter.

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