Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt und unterstützt Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragt wird.
Die Leistung wird immer von der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausbezahlt. Für Übergangszeiten, Zeiträume der Berufsausbildung oder des Studiums wird ebenfalls Kindergeld gezahlt. Die Altersgrenze liegt in dem Fall bei dem vollendeten 25. Lebensjahr.
Die Höhe ist gestaffelt. Für das erste Kind werden 219 Euro monatlich ausgezahlt, für das zweite 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro.
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