Landtagswahl

Eine Landtagswahl bestimmt die neue Zusammensetzung des jeweiligen Landtags. Dieser wird auch als Parlament eines deutschen Bundesstaates bezeichnet. Das Landesparlament wiederum ist die Gemeinschaft all dieser Landtage.
Es ist gemeinhin auch als Volksvertretung der Länder bekannt. Da die Landtage für ihr jeweiliges Bundesland zuständig und damit unabhängig vom Bund sind (Landesregierungskontrolle, Landeshaushalt, Landesgesetze), herrscht in dieser Hinsicht also ein Föderalismus in Deutschland.
Die Wahlen in den Bundesländern zum jeweiligen neuen Landtag verlaufen weder gleichzeitig noch in gleicher Weise. Gewählt wird der Landtag allerdings meist mit Verhältniswahlrecht für eine Legislaturperiode von fünf Jahren, in Bremen sind es vier Jahre.
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