Maskenpflicht

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Im Zuge der Corona-Pandemie wurde im April 2020 in allen Bundesländern die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Seither wurde die Maskenpflicht vielfach verändert, ganz aufgehoben oder gilt nur in einzelnen Bundesländern oder Bereichen.

Die Länder müssen die Regelungen des Bundes zur Maskenpflicht umsetzen. Beim Tragen der Schutzmaske müssen Mund und Nase bedeckt sein. Während in der ersten Zeit der Corona-Pandemie noch selbst genähte Masken erlaubt waren, hat sich das mit Ausbreitung und Verschärfung der Erkrankung sowie mit dem Auftreten neuer Virusvarianten kontinuierlich verändert. Die Missachtung der Maskenpflicht steht unter Strafe und wird mit Bußgeldern unterschiedlicher Höhe geahndet.

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