Versammlungsgesetz

Teaser image
Das Versammlungsgesetz regelt und konkretisiert die Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG). Seit 2006 untersteht das Versammlungswesen der Länderkompetenz, das heißt, die einzelnen Bundesländer können die bundesdeutschen Versammlungsregelungen durch ein eigenes Versammlungsgesetz ersetzen.
Das Versammlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat seinen Geltungsbereich im Bundesgebiet, ausgenommen sind die Bundesländer Berlin, Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Diese verfügen über ein jeweils eigenes Versammlungsgesetz.
Zum Regelungsgehalt des Gesetzes gehören beispielsweise die Antworten auf die Fragen, welche Einschränkungen es für die Versammlungsfreiheit gibt, unter welchen Umständen eine Versammlung aufgelöst werden kann und welche Bußgelder gegebenenfalls vorgesehen sind.
Mehr anzeigen
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.
Artikel nicht gefunden.