Umbau einer leerstehenden Kaufhalle wird vor allem von Anwohnern kritisiert: Der Standort für den ersten Jugendklub ist noch umstritten

Blankenfelde, mit über 9 000 Einwohnern die größte Gemeinde im Kreis Teltow-Fläming, hat keinen Jugendklub. "Aber im Ort leben etwa 1 800 Menschen zwischen 14 und 24 Jahren. Und in den nächsten Jahren werden noch mehr dazukommen", sagt Bernd Heimberger, Vorsitzender des Jugend- und Kulturausschusses im Gemeinderat. Vertreter der Gemeinde, der Elterninitiative "Junges Blankenfelde" und der Jugendlichen bemühen sich seit Monaten gemeinsam in einem Beirat um eine Lösung."Unter vier möglichen Standorten haben sich die Jugendlichen für die Kaufhalle entschieden, die in einem reinen Wohngebiet liegt", so Heimberger. Für das seit drei Jahren leerstehende Gebäude fand sich bisher kein Interessent. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist, gingen bei Bürgermeister Bernd Habermann bereits zahlreiche Proteste von Anwohnern aus der Liebknechtstraße, dem Birkenweg und der Straße An den Vier Ruten ein. Diese befürchten eine enorme Lärmbelästigung.Auf einer Einwohnerversammlung wies der Bürgermeister kürzlich auf die Pflicht der Gemeinde zur Förderung kontinuierlicher Jugendarbeit hin. "Man muß die Interessen der Jugendlichen, aber auch die Sorgen der Anwohner berücksichtigen." Laut Habermann hat das Bundesvermögensamt der Gemeinde zugesagt, daß die Kaufhalle in ihren Besitz übergeht. Trotz teils heftiger und emotionaler Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern kam man sich auf diesem ersten Treffen etwas näher. Der vorgestellte Konzeptentwurf für den Klub stieß auf breite Zustimmung. Die Trägerschaft muß noch geklärt und beim Kreis eine Sozialarbeiterstelle beantragt werden."Außerdem ist die Gründung eines Vereins geplant, der das Jugendzentrum beraten und betreuen soll", sagt Heimberger. Toleranz und Kompromißbereitschaft auf beiden Seiten seien gefragt, wenn die Entscheidung für den Standort Karl-Liebknecht-Straße fallen sollte. In Kürze wollen sich alle Beteiligten erneut zusammensetzen. (jus.)