Homosexuelle Lebenspartner haben einem EU-Urteil zufolge Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie Verheiratete. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag in einem französischen Fall (Rechtssache C-267/12).
Die Bank Crédit agricole mutuel hatte einem schwulen Angestellten mit Lebenspartner Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie für Ehepaare verweigert. Dies sei eine Diskriminierung, stellten die Richter fest.
Der betroffene Angestellte hatte in Frankreich geklagt. Das höchte französische Gericht bat daraufhin die Kollegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Dieses verbietet eine Diskriminierung insbesondere im Arbeitsleben.
Die Richter stellten fest, dass die französische Lebenspartnerschaft PACS ebenso wie die Ehe einen rechtlichen Rahmen setze, der auch die gegenseitige Unterstützung vorsehe. Daher seien Ehe und Lebenspartnerschaft im Hinblick auf Vergünstigungen vergleichbar.
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Eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern war zum Zeitpunkt der Klage nicht erlaubt. Seit Mai dürfen homosexuelle Paare in Frankreich allerdings auch heiraten und Kinder adoptieren.
Die Situation von Homosexuellen ist in Europa je nach Land sehr unterschiedlich. Das belegt auch eine Studie der EU-Grundrechte-Agentur vom Mai zur Lage von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender. Demnach erlebte fast die Hälfte aller Befragten (47 Prozent) im vergangenen Jahr Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung. Sechs Prozent berichteten von körperlichen Angriffen.
In Kroatien stimmte Anfang Dezember eine Mehrheit in einem Referendum der katholischen Kirche dafür, die „christliche Ehe“ in den Verfassungsrang zu erheben. Damit sollte im jüngsten EU-Mitgliedsstaat die Gleichstellung zwischen traditionellen Ehen und homosexuellen Partnerschaften verhindert werden.(dpa)