Vor dem Berliner Landgericht begann der zweite Prozeß gegen Wolfgang Vogel: Verteidigung nennt Anklage ehrabschneidend

Im zweiten Prozeß gegen den früheren DDR-Unterhändler Wolfgang Vogel wegen des Verdachts der Erpressung ausreisewilliger DDR-Bürger hat die Verteidigung gestern vor dem Berliner Landgericht die Anklage als rechtswidrig beanstandet.Vogel-Anwalt Daniel Krause fand drastische Worte für die Anklage. Die Vorwürfe gegen Vogel seien "herabwürdigend". Die Staatsanwaltschaft stelle eine "ehrabschneidende Theorie" auf, für die es keine Anhaltspunkte gebe. Deshalb sei die Anklageschrift unzulässig. Die Verteidigung beantragte, daß die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage vorlegen muß.Die Ermittlungsbehörde wirft dem früheren DDR-Beauftragten für humanitäre Fragen vor, in 39 Fällen ausreisewillige DDR-Bürger zum Verkauf ihrer Häuser oder zu Geldzahlungen gezwungen zu haben. Dabei geht sie davon aus, daß Vogel als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit gemeinsam mit dem mitangeklagten ehemaligen Stasi-Generalmajor Gerhard Niebling (63) seine Stellung mißbraucht hat, um sich oder DDR-Funktionären wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.Damit ist die Anklage weitaus umfangreicher und schwerwiegender als im ersten Verfahren gegen Vogel, in dem das Landgericht im Januar dieses Jahres den früheren Anwalt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 92 000 Mark Geldstrafe wegen Erpressung und Meineides verurteilt hatte. Vogel sei der Versuchung des Mißbrauchs seiner Stellung erlegen, hieß es in dem Urteil, gegen das Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt haben. Welche Machtstellung aber besaß Vogel in der DDR? Das ist die Hauptfrage in dem gestern begonnenen Prozeß. Dabei wehrt sich die Verteidigung insbesondere gegen den Vorwurf der Stasi-Mitarbeit Vogels. Indem die Anklage diese bereits als Tatsache darstelle, werde Vogel vorverurteilt. Vielmehr müsse erst die Hauptverhandlung diese Frage klären. Der 70jährige frühere Anwalt hat immer betritten, maßgeblich ins MfS eingebunden gewesen zu sein und Einfluß auf die Ausreisegenehmigungen gehabt zu haben. Die Verteidigung von Niebling forderte demgegenüber, das Verfahren aus völkerrechtlichen Gründen einzustellen. Das Gericht wird morgen über beide Anträge entscheiden. +++