Berlin - Die wegen mangelnder Küchenhygiene und vielfacher Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz in Verruf geratene Burger King GmbH will sich künftig nicht mehr an Tarifverträge halten. Die GmbH, die als Franchisenehmer 91 Burger-King-Restaurants in West- und Süddeutschland betreibt, kündigte am Mittwoch zum 31. März 2015 die Mitgliedschaft im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der derzeit mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) über einen neuen Tarifvertrag unter Berücksichtigung des Mindestlohns verhandelt.
Keine Tarifvereinbarungen bei Neueinstellungen
Mit dem Austritt würden für die Beschäftigten der GmbH weiterhin die bisherigen Tarifvereinbarungen gelten, nicht aber für neu eingestellte Mitarbeiter. Überdies hatte das Unternehmen unter der Regie der Eigentümer Ergün Yildiz und Alexander Kobolov bereits in der Vergangenheit versucht, tarifliche Vereinbarungen zu umgehen. Zudem war Betriebsräten gekündigt worden.
Zahlreiche Arbeitsgerichtsprozesse waren und sind teils bis heute anhängig. Unter Druck waren Yildiz und Kobolov aber vor allem geraten, nachdem Enthüllungsautor Günter Wallraff schwerwiegende Hygienemängel in den Restaurants nachweisen konnte. Der Mutterkonzern hatte daraufhin Yildiz im April zum Rückzug von der Geschäftsführung der GmbH gedrängt. An den beklagenswerten Arbeitsbedingungen hat sich nach Auskunft der NGG seither aber nichts Grundsätzliches geändert.
Meistgelesene Artikel
Kein Verständnis für Burger King
Mit dem Austritt aus dem BdS signalisieren die Eigentümer, dass sich daran auch nicht ändern soll. BdS-Geschäftsführerin Valerie Holsboer nannte das Vorgehen der Burger King GmbH ein „verheerendes Signal“ für die Branche. Auch BdS-Präsident Wolfgang Goebel äußerte Kritik: „Die BdS-Wertegemeinschaft ist ein gemeinschaftliches Gut, das unter keinen Umständen beschädigt werden darf. Wir haben kein Verständnis, wenn sich einzelne Mitglieder der zwingenden Tarifbindung und der starken Wertegemeinschaft entziehen wollen.“