Arbeit und Gehalt nur nach Corona-Test

Eine Flötistin aus Bayern lieferte den Präzedenzfall: Es ging um Weisungsrechte von Arbeitgebern in der Corona-Pandemie. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

ARCHIV - Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf das Testergebnis eines Corona-Schnelltests.
ARCHIV - Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf das Testergebnis eines Corona-Schnelltests.Matthias Balk/dpa

Erfurt/München-Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft - und für ein Grundsatzurteil gesorgt.

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