Erfurt/München-Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft - und für ein Grundsatzurteil gesorgt.
Arbeit und Gehalt nur nach Corona-Test
Eine Flötistin aus Bayern lieferte den Präzedenzfall: Es ging um Weisungsrechte von Arbeitgebern in der Corona-Pandemie. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

ARCHIV - Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf das Testergebnis eines Corona-Schnelltests.Matthias Balk/dpa