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Erfurt - Unternehmen dürfen älteren Arbeitnehmern grundsätzlich mehr Urlaub gewähren als jüngeren Beschäftigten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden. Die Arbeitgeber verfügten hier über einen gewissen Entscheidungsspielraum, eine Diskriminierung der jüngeren Kollegen finde nicht zwangsläufig statt. Ein Blick auf die Hintergründe des Urteils und seine Bedeutung für Betriebe und Belegschaften.
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