Burger King: Burger-Brater drückt die Löhne
Die Beschäftigten in 91 deutschen Burger-King-Restaurants werden von ihrem neuen Arbeitgeber, der Yi-Ko Holding, immer stärker unter Druck gesetzt und müssen nun auch Lohneinbußen hinnehmen. So sollen in der Anfang Mai von Yi-Ko erworbenen Burger King GmbH Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfallen. Auch die zum Juni anstehende Tariferhöhung soll es nicht geben. Stattdessen sind einheitliche Niedriglöhne vorgesehen. Das geht aus Arbeitsverträgen und internen Anweisungen an Manager der 91 Filialen von Yi-Ko hervor, die der Berliner Zeitung vorliegen.
Danach sollen neue Mitarbeiter nur noch befristet als Teilzeitkräfte eingestellt werden. Der Urlaubsanspruch, der laut Tarifvertrag je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 25 und 30 Tagen beträgt, mithin fünf bis sechs Wochen, soll pauschal auf 24 Werktage inklusive Sonnabend, also auf vier Wochen, gekürzt werden. Den Unterlagen zufolge erhalten Minijobber künftig 6,50 Euro pro Stunde, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pauschal 7,50 Euro. Die tarifliche Eingruppierung mit steigenden Entgelte nach Betriebszugehörigkeit soll außer Kraft gesetzt werden.
Geltendes Recht ignoriert
Folgerichtig wird auch die zum 1. Juni tarifvertraglich vorgesehene Lohnerhöhung entfallen, die für die unterste Tarifgruppe einen Stundenlohn von 7,71 Euro vorsieht. Außerdem will Yildiz Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit streichen. Unklar ist, ob all diese Änderungen sämtliche Mitarbeiter betreffen oder einige Anordnungen nur für Neueinstellungen gelten.
Nach Auskunft der der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) setzen sich die Eigentümer der Gesellschaft, Ergün Yildiz und Alexander Kolobov, mit ihren Direktiven über geltendes Recht hinweg. „Die von Yi-Ko übernommene Burger King Deutschland GmbH ist Mitglied im Bundesverband der Systemgastronomie und damit an lohn- und manteltarifliche Vereinbarungen gebunden“, betont NGG-Referatsleiter Guido Zeitler. Wie berichtet, hat Yildiz bereits zuvor Gesetze und höchstrichterliche Urteile missachtet. Die NGG will gerichtlich gegen die Yi-Ko Holding vorgehen. Von Yi-Ko war erneut keine Stellungnahme zu erhalten.