De Masi fordert Regeln für Aktienbesitz in Aufsichtsbehörden

Die Linke fordert nach dem Wirecard-Skandal strenge Regeln für Aktiengeschäfte von Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden.

Die Dax-Kurve im Handelssaal der Frankfurter Börse.
Die Dax-Kurve im Handelssaal der Frankfurter Börse.dpa

Der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi, der im Wirecard-Untersuchungsausschuss die Ermittlungen für die Linke vorantreibt, sagte der Berliner Zeitung: „Es muss für Minister, Staatssekretäre sowie Aufsichtsbehörden jenseits der Finanzaufsicht wirksame Regeln gegen Insiderhandel geben. Die Marktmissbrauchsverordnung der EU verbietet zwar Insidergeschäfte. Aber wenn dies schon bei der Finanzaufsicht Bafin bei Wirecard trotz Anzeigepflicht nicht funktioniert hat, wie soll es dann ohne hinreichende Anzeigepflichten in anderen Behörden funktionieren? Sowohl die Bundesregierung, die Aufsichtsbehörden wie auch der Bundestag brauchen Präventionssysteme und hinreichende Anzeigepflichten gegen Insiderhandel. Die Bundesbank hat strengere Regeln gegen die Klagen von Mitarbeitern vor Gericht durchgesetzt!“

De Masi hatte zuvor eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und vorgeschlagen, dass es zu einer Beschränkung des Wertpapierhandels für amtliche Stellen nach dem Vorbild der Bundesbank geben solle. Mitarbeiter der Finanzaufsichtsbehörde Bafin hatte im großen Stil mit Wirecard-Aktien spekuliert. In der Beantwortung der Anfrage von De Masi wird die Bundesregierung zwar nicht sehr konkret, räumt aber immerhin ein, dass es ein gewisses Problembewusstsein gibt: „Prävention als Maßnahme zur Verminderung von Risiken kann auf vielfältige Weise geschehen, zum Beispiel durch Sensibilisierung, Transparenz oder auch Handelsbeschränkungen. Die Beschäftigten der Bundesministerien werden schon bislang für einen verantwortlichen Umgang mit Insiderinformationen sensibilisiert und insofern auch im Hinblick auf die rechtlichen Pflichten und die Rechtsfolgen von Verstößen aufgeklärt, denn auch für sie gelten die Vorschriften der entsprechenden EU-Verordnung und damit das Verbot von Insidergeschäften und der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen.“ Verstöße gegen die Vorschriften seien straf- und bußgeldbewehrt. Die Bundesregierung: „Ein Verstoß gegen die Insiderregeln kann auch eine Dienstpflichtverletzung darstellen.“

Als weitere Präventionsmaßnahme würden „aktuell zur Verbesserung von Transparenz und zur Vermeidung des bloßen Anscheins von Interessenkonflikten im Bundesministerium der Finanzen ergänzende Regelungen für private Finanzgeschäfte der Beschäftigten des Bundesministeriums der Finanzen erarbeitet“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Bei der Ergänzung von Insider-Regeln werde nicht nur der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, „sondern auch zu berücksichtigen sein, dass die Aufgabenbereiche der Deutschen Bundesbank und des Bundesministeriums der Finanzen nur in Teilen vergleichbar sind und die Deutsche Bundesbank grundsätzlich eine größere Nähe zum Finanzmarkt aufweist“.