Deutsche Wohnen legt Widerspruch gegen Rekordstrafe ein
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat gegen die Deutsche Wohnen ein Millionen-Bußgeld wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängt. Dagegen hat das Immobilienunternehmen nun Widerspruch eingelegt.
Berlin-Das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen hat Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid in Millionenhöhe eingelegt, den die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk erlassen hatte. Nach Angaben der Datenschützer von Anfang November waren im Archiv des Unternehmens zum Teil Jahre alte persönliche Daten von Mieterinnen und Mietern einsehbar, darunter Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge sowie Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen. Das Bußgeld beläuft sich auf 14,5 Millionen Euro.

Dagegen habe die Deutsche Wohnen inzwischen Widerspruch erhoben, sagte ein Sprecher des Unternehmens am Montag.
Widerspruch wird geprüft
Der Widerspruch sei eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Datenschutzbehörde. Die vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist wurde eingehalten. Nun muss entschieden werden, wie die Datenschutzbehörde darauf reagieren soll. Falls sie sich dem Widerspruch inhaltlich nicht anschließt, übergibt sie ihn über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Wann dann eine Entscheidung zu erwarten ist, lässt sich schwer absehen.
Die Deutsche Wohnen vermietet bundesweit rund 167.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten, einen Großteil davon in Berlin. Zum Portfolio gehören auch Pflegeheime.