Düsseldorfer Landgericht: Mieter durfte im Stehen pinkeln - Berufung aussichtslos
Düsseldorf - Die Konstellation war für den Kläger durchaus heikel: Drei Frauen haben am Donnerstag am Düsseldorfer Landgericht in seiner Abwesenheit seinen Fall verhandelt. Und obwohl der Finanzmanager einem zunehmend als archaisch empfundenen männlichen Verhalten frönt - er uriniert im Stehen - wird das Urteil wohl zu seinen Gunsten ausfallen.
Stehpinkler können nach der vorläufigen Bewertung des Gerichts am Donnerstag vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen.
Verätzter Boden
Das Gericht schloss sich damit im Wesentlichen der Vorinstanz an: Die Vermieterin habe mit ihrer Berufung keine Aussicht auf Erfolg, hieß es zwar vorläufig, aber dennoch deutlich.
Was war geschehen? Nach dem Auszug des Mieters aus seiner Düsseldorfer Wohnung stellte die Vermieterin fest, dass im Gäste-WC und im Bad die edlen Marmorböden stumpf geworden waren - rund um die Toilettenbecken. Ein Fachmann erkannte mit geübtem Blick, dass dies die Folge regelmäßigen Urin-Niederschlags sein müsse, wie er von einem Stehpinkler verursacht werde. Der Urin habe die Oberflächen im Lauf der Jahre regelrecht verätzt.
Die Vermieterin ließ die Böden austauschen und wollte sich dafür an der Mietkaution schadlos halten, von der sie 2000 Euro abzog. Das brachte nun den standhaften Mieter in Rage: Er klagte auf Auszahlung seiner Mietkaution - und hatte schon in der ersten Instanz die Justiz auf seiner Seite.
Nicht schlechter lief es nun in der Berufung: Auch wenn in der vermieteten Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, was das Gericht als erwiesen ansieht, sei dies „keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache“.
Urteil kommt am 12. November
Die Sachlage wäre möglicherweise anders zu bewerten, wenn die Vermieterin auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen und Vorgaben zu seiner Pflege gemacht hätte, sagte die Vorsitzende Richterin Sylvia Geisel. Dies sei aber nicht geschehen.
Der Fall hatte bereits vor einigen Monaten für internationales Aufsehen gesorgt, als Amtsrichter Stefan Hank sich in seiner Urteilsbegründung zugunsten der Stehpinkler äußerte.
Das Urteil des Landgerichts soll am 12. November verkündet werden (Az.: 21 S 13/15). (dpa)