Ein Viertel der Berliner hat keine Grundsteuererklärung abgegeben: Das kommt jetzt auf sie zu

Der 31. Januar ist vorbei und damit auch die Frist zur Grundsteuererklärung. Noch nicht abgegeben? Was die Berliner erwartet.

Wer sein Grundstück noch nicht vermessen hat, bekommt eine letzte Chance.
Wer sein Grundstück noch nicht vermessen hat, bekommt eine letzte Chance.Rico Ködder

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung ist verstrichen. Die Finanzämter ziehen nun eine vorläufige Bilanz. „75,7 Prozent haben in Berlin die Erklärung zur Hauptfeststellung der Grundsteuer abgegeben“, sagt Frederik Bombosch, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Finanzen. Damit liegt Berlin über dem Bundesdurchschnitt von 73,63 Prozent. Laut Bombosch sei es selten, dass zum Ende einer Frist 100 Prozent der Erklärungen vorliegen. Das fehlende Viertel in Berlin überrasche hier nicht.

Doch was erwartet jene Berliner, die noch keine Erklärung abgeben haben? Bei anderen Steuerverfahren ist die Antwort relativ klar: Verspätungszuschläge. Sie werden mittels einer Software ermittelt und fallen automatisch an. Dadurch würde sich die Erstattung bei der Einkommenssteuer vermindern oder die Nachzahlung um den entsprechenden Betrag erhöhen. Bei der Grundsteuer ist das laut Regelung in der Abgabenordnung ausdrücklich ausgesetzt. „Das ist das angekündigte und vereinbarte Vorgehen“, sagt Bombosch. Eine direkte Strafe werde es erst mal nicht geben.

Eine neue Frist wird gesetzt

In den nächsten Wochen, genauer im Laufe des ersten Quartals, werde die Berliner Steuerverwaltung Erinnerungsschreiben an alle Eigentümer, die sich noch nicht erklärt haben, verschicken. Darin finde sich eine neue Frist von einem Monat ab Erhalt des Schreibens. Laut Bombosch sei noch nicht ganz klar, wann genau die Briefe verschickt werden. Was aber feststeht: Sie werden nicht alle am selben Tag versendet. Folge: Die Frist variiert von Eigentümer zu Eigentümer. Für diejenigen, die die Erinnerung später erhalten, kann sie sich bis in den April verschieben.

Erst, wenn der erneute Aufschub verstrichen ist, werden laut Bombosch die Finanzämter Verspätungszuschläge erheben, im äußersten Fall sogar Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro festsetzen oder den Steuerwert des Eigentums selbst schätzen. Die Senatsverwaltung der Finanzen geht hier aber von Einzelfällen aus.

Angst vor Datenmissbrauch?

Könnten die Daten zur Wohnfläche aus der Grundsteuererklärung auch für anderweitige Interessen dienen? Diese Skepsis kann man den Bürgern nehmen: „Das ist nichts, womit sich die Steuerverwaltung befasst“, so Bombosch. Es sei völlig ausgeschlossen, Steuerdaten auf diese Weise zu verwenden. Die Daten bleiben Steuergeheimnis. Sinn der Grundsteuererklärung sei ausschließlich die Neubewertung des Eigentums.

Anlass der Reform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Es wurde festgestellt, dass die gegenwärtige Besteuerung nicht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz entspricht. Das bedeutet, dass Grundstücke mit gleichem Wert derzeit unterschiedlich besteuert werden. Die Grundlage beruht auf Einheits- beziehungsweise Grundstückswerten von 1964 in Westdeutschland und von 1935 in Ostdeutschland. „Das sind uralte Werte aus einer Zeit, in der Berlin noch völlig anders aussah“, so Bombosch. Um das deutschlandweit zu korrigieren, habe der Bund ein wertebasiertes Modell entwickelt. Ab dem 1. Januar 2025 wird laut Bundesverfassungsgericht die neue Grundsteuer erhoben.