Brüssel - Die EU überrascht ihre Bürger immer wieder mit schräg anmutenden Verordnungen: Ab 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung. Demnach müssen künftig auch bei lose angebotenen Lebensmitteln, wie Kuchen, Schnittchen, oder Salaten, Inhaltsstoffe aufgeführt werden. Vor allem Allergikern soll diese Regelung helfen.
Nun fürchten Verbraucher die Folgen: Gibt es bald keinen Kuchen-Basar in der Kita ohne Zutatenliste? Und keine Spendenaktion im Verein ohne exakte Angaben, was in selbst gemachten Salaten und Schnittchen steckt? Ehrenamtliche Mitarbeiter befürchteten schon das Aus von vielen private Initiativen, hieß es auf Bild.de.
Aber die - auch medial geschürte - Angst ist unbegründet: „Diese Regeln gelten für verpackte wie nicht vorverpackte Lebensmittel – aber eben nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen zum Beispiel bei Wohltätigkeitsveranstaltungen wie einem Kuchenbasar im Kindergarten“, stellte Claudia Guske von der Pressestelle der EU-Kommission klar.
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Dünne Bananen bleiben draußen
Zwar ist die angebliche EU-Verordnung über die Krümmung der Banane eine Legende. Aber tatsächlich müssen Bananen, die in die Europäische Union eingeführt werden, sowie innerhalb der Gemeinschaft produzierte Bananen eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen. Mit solchen Mindeststandards sollen die Qualität und der reibungslose Transport der Früchte gewährleistet sein. Kritik gibt es allerdings auch, weil solche Vorschriften den freien Handel mit ausländischen Anbietern erschweren.
Die ideale Gurken-Krümmung
Warum sind die meisten Gurken im Supermarkt (nicht) krumm, sondern gleichlang und gerade? In einer - im Volksmund „Gurkenkrümmungs-Verordnung“ genannten - Richtlinie legte die EU bestimmte Handelsnormen fest, auf Wunsch des Handels. Darin wurde 1988 unter anderem bestimmt, dass eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durfte. Zu krumme Gurken waren demnach nur noch Handelsklasse II.
Die Europäische Kommission setzte allerdings die Verordnung 2009 außer Kraft. Dabei hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie Handels- und Bauernverbände für die Vorschrift ausgesprochen. Die wichtigsten Großhändler verwenden die Vorgabe weiterhin als interne Norm.
Ballon-Aufpust-Verbot für Kinder
Kinder unter acht Jahren dürfen Luftballons nur unter der Aufsicht von Erwachsenen aufpusten. Dieses Gerücht geisterte eine Zeit lang durch die Medien. „Die EU verbietet Kindern nicht das Aufblasen von Luftballons“, musste die EU-Kommission 2011 klarstellen. Eine neue Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug aus dem Sommer nehme lediglich eine seit 1998 geltende Bestimmung wieder auf: Danach müssen Latex-Ballons die Warnung tragen, dass Kinder jünger als acht Jahre unaufgeblasene oder kaputte Ballons verschlucken und daran ersticken können. Die Aufsicht von Erwachsenen werde daher empfohlen.