Strom- und Gaspreisbremse: Gasag, Vattenfall und Co stehen Rede und Antwort

Am 1. März tritt die Strom- und Gaspreisbremse endlich in Kraft. Wir haben bei Versorgern in Berlin nachgefragt, wie die Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Lichtrad-Lampe
Lichtrad-LampePantherMedia /Imago

Ab dem heutigen Mittwoch ist es so weit: Die Verbraucher von Gas, Fernwärme und Strom dürfen sich auf gedeckelte Gas- und Strompreise freuen. Die Strom- und Gaspreisbremse, die im Dezember von der Bundesregierung beschlossen wurde, tritt endlich in Kraft, rückwirkend auch für Januar und Februar.

So lange haben der Staat und die Energieversorger gebraucht, um das entsprechende Gesetz zu implementieren. Das Prinzip: Die Energielieferanten müssen 80 Prozent des geschätzten Verbrauchs ihrer Kunden zu einem festgesetzten und niedrigeren Preis abrechnen und die restlichen 20 Prozent zum aktuellen Preis. Die Preisdifferenz übernimmt der Staat. Die Jahresabrechnung für das Jahr 2021 gilt als Berechnungsgrundlage.

Gasag: Daher wird der Abschlag in den meisten Fällen nicht sinken

Die Gaspreisbremse sieht Entlastungen sowohl für Erdgas- als auch für Fernwärmekunden vor: Privatverbraucher, kleine und mittlere Unternehmen und große Industriekunden. Die Privatverbraucher von Gas werden etwa 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu zwölf Cent/kWh erhalten, bei Fernwärme sind es entsprechend 9,5 Cent/kWh.

Zum Vergleich: Nach der Preiserhöhung zum 1. Januar verlangt der Berliner Versorger Gasag von seinen Kunden in der Grundversorgung 19,69 oder 20,12 Cent/kWh Gas je nach Verbrauch: fast doppelt so viel wie zuvor. Wie wird sich die neueste Deckelung auf zwölf Cent auf den Abschlag auswirken?

In der Regel werde bei einer Preisanpassung auch der Abschlag angepasst, teilt die Gasag-Sprecherin Ursula Luchner auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. Doch bei der Preiserhöhung in der Grundversorgung zum 1. Januar 2023 habe die Gasag die Abschlagshöhe nicht selbst an den neuen Preis angepasst. Der Abschlag sei auf dem Niveau vor der Preiserhöhung geblieben, sagt die Sprecherin, sofern ein Kunde die Anpassung des Abschlags nicht selbst veranlasst habe.

„Eine Anpassung der Abschläge erfolgte damals nicht, weil die Vorbereitungen für die Preisbremsen im vollen Gange waren. Die neue Abschlagshöhe wird in den meisten Fällen daher nicht sinken“, so Ursula Luchner. Der tatsächliche Entlastungseffekt wird daher erst in der Jahresabrechnung sichtbar.

Vattenfall Wärme: Der Abschlag wird sinken, aber …

Berlins wichtigster Lieferant von Fernwärme, Vattenfall Wärme, der nach eigenen Angaben rund 840.000 Haushalte in Berlin versorgt, will die Abschläge entsprechend der Differenz zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent/kWh senken. „Für unsere Kunden beträgt die Differenz bis zu 5,1 Cent/kWh brutto, die im ersten Quartal 2023 durch die Wärmepreisbremse abgefedert werden“, sagt der Vattenfall-Sprecher Christian Jekat der Berliner Zeitung.

Wie in der Fernwärmeversorgung bundesweit üblich, passt Vattenfall Wärme seine Preise in der Regel zum Quartalsbeginn an, zuletzt zum 1. Januar. Es werden dabei die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die Entwicklung am Markt berücksichtigt. Da Fernwärme mit Gas oder Steinkohle produziert wird, wirken sich die Preisschwankungen bei diesen Brennstoffen auf den Endpreis von Fernwärme aus. „Den Effekt der Preisbremsen für den weiteren Jahresverlauf können wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen“, sagt der Vattenfall-Sprecher.

Strompreisbremse: In der Grundversorgung vorerst nur ein paar Euro weniger

Bei der Strompreisbremse werden entsprechend 80 Prozent des Verbrauchs auf 40 Cent/kWh gedeckelt. In diesem Zusammenhang sorgen zuletzt die Vattenfall-Briefe für Unmut, wo den Kunden mitgeteilt wird, dass sie um einen oder maximal einige Euro entlastet werden. Vattenfall erklärt das mit einem relativ niedrigen Arbeitspreis in der Grundversorgung von 41,41 Cent/kWh.

„Von der Strompreisbremse profitieren also diejenigen Kunden, die mit ihrem Verbrauchspreis oberhalb der Strompreisbremse liegen“, sagt Christian Jekat. Oder wurde diese vom Staat einfach nicht besonders niedrig gesetzt?

Berliner Stadtwerke planen einen Bonus von 50 Euro

Der Arbeitspreis bei den Berliner Stadtwerken liegt zum Beispiel mit 52,90 Cent/kWh deutlich höher. Wie viel Geld können die Kunden am Ende sparen? Die Sprecherin Astrid Hackenesch-Rump bietet auf Anfrage eine Orientierungshilfe:

Verbraucht ein Haushalt etwa 2000 kWh Strom im Jahr bei einem Arbeitspreis von 52,90 Cent/kWh und einem Grundpreis von 8,90 Euro/Monat (brutto), wird er mit der Strompreisbremse im Jahr 207 Euro sparen können. Der Abschlag sinkt in dem Fall von 97 Euro auf 80 Euro.

Darüber hinaus planen die Berliner Stadtwerke für die Privatverbraucher einen Bonus in Höhe von 50 Euro, den diese auf Wunsch auch an eine soziale Organisation spenden können.

Hohe Auslastung bei individuellen Berechnungen

Die Strom- und Gaspreisbremse gilt bis zum April 2024. Die ursprüngliche Idee war zwar, die beiden Maßnahmen durch das Abschöpfen der Übergewinne der Stromkonzerne zu finanzieren, doch es bleibt offen, inwiefern das wirklich funktionieren wird. Die Gasag erwartet zwar eine zeitnahe Übernahme der Kosten für die Preisdifferenz bei Gas und Strom, nennt das Vorgehen bei den Entlastungen jedoch „sehr erklärungsbedürftig“. Alle Anschreiben müssten zudem für jeden Kunden individuell berechnet werden, betont die Gasag-Sprecherin, und die individuelle Datenerhebung, beispielsweise wenn vorher ein Versorgerwechsel stattgefunden hat, stelle eine Herausforderung für das Unternehmen dar.

Verbraucher von Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets

Da die Verbraucher von Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets bei den Preisbremsen außen vor gelassen werden, werden sie auf Landesebene aus einem Härtefallfonds entlastet, und zwar einmalig und rückwirkend für das Jahr 2022. Dafür müssen die Berliner einen Antrag auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) stellen und eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Nach Angaben des Berliner Senats kann man auf diesem Weg bis zu 2000 Euro pro Haushalt bekommen.