EU: Staatliche Rettungen nur nach strengen Regeln

Die EU-Kommission hat strenge Regeln für die staatliche Beteiligung an Unternehmen aufgestellt. Das könnte auch die Lufthansa-Rettung betreffen. 

Margrethe Vestager
Margrethe Vestager

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission stellt strikte Bedingungen für staatliche Kapitalspritzen oder Teilverstaatlichung von Unternehmen in der Corona-Krise. Dies geht aus geänderten Beihilferegeln hervor, die die Brüsseler Behörde am Freitagabend veröffentlichte. Die Vorgaben könnten auch bei Maßnahmen wie der erwogenen Beteiligung des Bundes bei der Lufthansa <DE0008232125> von Bedeutung sein.

Die neuen Regeln ließen nun auch Unterstützung durch nachrangige Darlehen zu, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Mit dem Fortgang der Krise werden Unternehmen auch Kapital brauchen, um sich über Wasser zu halten. Wenn Mitgliedsstaaten sich entscheiden einzusteigen, werden wir die heutigen Regeln anwenden, um sicherzustellen, dass Steuerzahler ausreichend entlohnt werden und dass ihre Unterstützung an Bedingungen geknüpft ist." Dazu zählen unter anderem ein Verbot von Dividenden und Manager-Boni sowie Auflagen gegen Wettbewerbsverzerrung, betonte Vestager.

Unter anderem darf den neuen EU-Regeln zufolge die Hilfe zur Rekapitalisierung nur gegeben werden, wenn es keine andere Lösung gibt und die Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt, wenn zum Beispiel große Jobverluste vermieden werden können. Der Umfang muss darauf beschränkt sein, die Überlebensfähigkeit der Firma zu sichern.

Die Hilfen zur Rekapitalisierung müsse sich der Staat angemessen vergelten lassen, erklärte die Kommission weiter. Es müsse einen Anreiz für Anteilseigner geben, die vom Staat erworbenen Anteile aufzukaufen. So soll sichergestellt werden, dass der Einstieg des Staats nur vorübergehend sei.

Auch eine Exit-Strategie wird gefordert. Bis der Staat wieder ausgestiegen ist, soll ein Verbot von Dividenden und Aktienrückkäufen gelten. Bis 75 Prozent der Rekapitalisierung abgegolten ist, sollen zudem keine Management-Boni gezahlt werden.

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