EU will Nikotinmenge begrenzen: E-Zigarette vor dem Aus?
Brüssel - Die Europäische Kommission will den Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten deutlich strenger regulieren und verbietet sie damit faktisch. Demnach benötigen Produkte, die eine bestimmte Menge des Wirkstoffes Nikotin enthalten, eine Zulassung als Arzneimittel. „Elektronische Zigaretten werden gleich behandelt mit Nikotin-Ersatztherapien wie Nikotin-Pflaster, Sprays oder Kaugummis“, teilte die EU-Kommission mit. „Wir haben zwar keine präzisen Informationen über alle derzeit auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten gesammelt, aber es liegt nahe, dass viele die Vorgaben für Arzneimittel erfüllen oder vom Markt genommen werden müssen.“
Zwei Millionen Konsumenten
Die elektronische Zigarette ist ein Produkt, mit der eine oftmals, aber nicht immer nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. Immer mehr Raucher entdecken sie als Alternative zum herkömmlichen Glimmstängel. In Deutschland soll es Anfang 2012 nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa zwei Millionen Konsumenten gegeben haben.
Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht nun Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. Diese Werte sind sehr niedrig: Demnach darf eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit darf den Wert von vier Milligramm pro Milliliter nicht übersteigen.
Derzeit gängige Produkte enthalten jedoch ein Vielfaches an Nikotin. Nimmt man die Höchstkonzentration von vier Milligramm des Nervengifts pro Milliliter, dürften die Kartuschen also maximal noch einen halben Milliliter Flüssigkeit enthalten, damit sie weiterhin frei verkäuflich sind. Das entspricht nur noch einem winzigen Bruchteil des Inhaltes eines Teelöffels.
Da vermutlich kaum ein Hersteller so kleine Mengen verkaufen und kaum ein Dampfer so kleine Mengen kaufen will, müssen faktisch wohl so gut wie alle nikotinhaltigen Flüssigkeiten zum Gebrauch in elektronischen Zigaretten als Arzneimittel zugelassen werden. Das ist für die Hersteller mit erheblichem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden.
Faktisches Verbot
Die Interessengemeinschaft E-Dampfen sieht in der Regelung deshalb ein faktisches Verbot der nikotinhaltigen elektronischen Zigarette. Sie kritisiert den Entwurf der Kommission als kontraproduktiv: „Die EU schützt ihre Bürger zu Tode. Der Verzicht auf Tabak bei gleichbleibendem Ritual und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich sein.“ Was bleibe, sei ein völlig unbefriedigender Rest dessen, was E-Zigarettenkonsumenten als eine wesentlich weniger schädliche Alternative zum Tabakrauchen nutzten. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt werden, würden viele zum Tabakrauchen zurückgetrieben.
Das Forum Rauchfrei setzt sich dagegen für ein Verbot der elektronischen Zigarette ein. Sie mache Rauchen wieder salonfähig und könne den Einstieg ins Tabakrauchen bedeuten. Zudem seien die gesundheitlichen Risiken, die von der elektronischen Zigarette ausgingen, unkalkulierbar.