Finanztip-Kolumne Geldsache: Günstige Kfz-Versicherung für Kinder und Enkel
Eine richtig günstige Kfz-Versicherung bekommen nur Autofahrer, die schon viele Jahre unfallfrei gefahren sind und deshalb eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) haben. Die meisten Fahranfänger lassen sich deswegen erst einmal über ihre Eltern versichern. Hat der Nachwuchs jedoch einige Jahre Fahrpraxis gesammelt, bietet es sich an, die SF-Klassen vom Elternteil auf das erwachsene Kind zu übertragen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.
Die Schadenfreiheitsklasse ans eigene Kind abzugeben, ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachwuchs nicht den Erstwagen, sondern das Zweitauto der Eltern fährt. Grund: Wenn jemand zwei Autos versichert hat, verliert er nur die Schadenfreiheitsklasse für ein Fahrzeug. Der Versicherungsvertrag für den anderen Wagen bleibt davon unberührt. Eine Alternative wäre, den Rabatt zu übertragen, wenn die Eltern oder Großeltern aus Altersgründen vollständig auf das Autofahren verzichten.
Der Rabatt für den Zweitwagen kann innerhalb von sechs beziehungsweise zwölf Monaten auf einen nahestehenden Menschen übertragen werden. Das ist auch dann möglich, wenn der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist, und die Kinder beispielsweise das Auto erben. Ein einmal übertragener Versicherungsrabatt lässt sich nicht mehr rückabwickeln. Die Rabattübertragung kommt in Betracht für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen.
Viele Autoversicherer erlauben ihren Kunden, unter bestimmten Voraussetzungen die eigene SF-Klasse auf jemand Nahestehendes zu übertragen. Immer möglich ist das auf die eigenen Kinder, den Ehepartner oder auf die Eltern. Viele Versicherer lassen aber auch den Lebensgefährten, nicht leibliche Kinder oder die Enkel zu. Kunden können bei ihrem Anbieter einfach nachfragen. Voraussetzung für einen Rabattübertrag ist häufig, dass der Empfänger das Auto mit den zu übertragenden SF-Klassen regelmäßig gefahren hat.
Versicherungswechsel kann lohnen
Außerdem können immer nur so viele schadenfreie Jahre weitergegeben werden, wie der Empfänger einen Führerschein hat. Beispiel: Jemand, der erst seit drei Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, kann höchstens einen Schadenfreiheitsrabatt für drei Jahre übernehmen. Daher sollten Eltern nie ihrem Kind als Fahranfänger einen SF-Rabatt übertragen, sondern erst, wenn ihr Sohn oder ihre Tochter etliche Jahre Fahrpraxis hat. Sonst verschenken sie ihren Preisnachlass unwiderruflich.
Kunden können ihre SF-Klasse nicht nur beim selben Versicherer übertragen, sondern auch auf einen anderen. Daher sollten sie auf einem Vergleichsportal prüfen, ob sie durch einen Wechsel der Versicherung Geld sparen können. Autofahrer können dazu in den Detailinformationen auf der jeweiligen Website nachschauen, ob es möglich ist, die SF-Klasse zu übertragen.