Frist für Grundsteuererklärung läuft aus: So lange vermeiden Sie noch die Strafe

Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Dabei haben nur zwei Drittel der Immobilienbesitzer eine eingereicht. Was passiert jetzt?

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung gelten.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung gelten.Henning Kaiser/dpa

Ursprünglich mussten die Immobilienbesitzer bereits bis Ende Oktober 2022 eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben. Grund ist das Grundsteuer-Reformgesetz, nach dem alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten sind.

Diese Hauptfeststellung sollte erstmals den Grundsteuerwert feststellen, der dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ablösen wird. Auf Initiative von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wurde die Frist dann auf spätestens 31. Januar 2023 verlängert. Nun läuft auch sie aus.

Dennoch: Bis zum 30. Januar sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur knapp 69 Prozent aller nötigen Grundsteuererklärungen eingegangen. Der Rest wartet noch – oder weicht der Regelung bewusst aus. Was muss man bei einer Verzögerung wissen?

Der Verspätungszuschlag droht – aber erst später

Wer die neue Frist nicht eingehalten hat, muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings wird er vorerst von den Behörden in einem Schreiben an seine Pflicht vor dem Staat erinnert. Dieser Brief soll laut der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen im ersten Quartal bei den Ausweichlern ankommen. Laut dem Magazin Finanztipp wollen die meisten Bundesländer vorerst solch ein Erinnerungsschreiben an die Betroffenen versenden. Das heißt: Faktisch hätten Sie wohl bis zum 31. März noch Zeit, eine Grundsteuererklärung abzugeben, ohne für diese Verspätung unmittelbar eine Strafe zu befürchten. Am besten sollten Sie die im Erinnerungsschreiben festgelegte Frist beachten.

Sollte das Erinnerungsschreiben jedoch ignoriert werden, dürfen die Länder für jeden weiteren Verspätungsmonat und für jede Immobilie 0,25 Prozent der festgesetzten Grundsteuer anrechnen. Der festgesetzte Verspätungszuschlag beläuft sich dabei auf mindestens 25 Euro pro Monat, bei sehr teuren Immobilien dagegen auf maximal 25.000 Euro.

Muss man mit einer höheren Grundsteuer rechnen?

Nach dem Grundsteuer-Reformgesetz wird die neue Grundsteuerberechnung also ab 2025 gelten. Es ist allerdings noch unklar, wie viel die einzelnen Immobilieneigentümer dann tatsächlich zahlen müssen. Das hängt von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab, also einem Faktor, mit dem die Gemeinden ihre Einnahmen beeinflussen können.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte dazu am Dienstag im RBB24 Inforadio, dass die Grundsteuer mit zuletzt 15 Milliarden Euro Einnahmen für die Kommunen unverzichtbar sei. Es sei aber nicht das Ziel, die Einnahmen nun zu erhöhen. „Ich glaube nicht, dass die Kommunen groß zuschlagen werden. Sie werden aber darauf achten, dass sie das, was sie vorher hatten, auch hinterher haben“, sagte Landsberg.

Dabei sei es klar, dass der Wert eines Grundstücks jetzt deutlich höher sein mag als früher. Im Westen war der bisherige Maßstab der Wert von 1964 und im Osten von 1935. Aber es heiße noch nicht, dass die Grundsteuer höher werde, so Landsberg. Entscheidend sei die Messzahl, die deutlich reduziert wurde. „Darauf kommt der Hebesatz der Kommunen.“