Fristen, Abgabepflicht, Formulare: Alles Wichtige zur Steuererklärung 2021
Mit ein bisschen Zeit und Muße können Steuerzahler sich vom Finanzamt viel Geld zurückholen: Über 1000 Euro gibt es im Schnitt.

Es gibt viele Gründe, die Steuererklärung nicht zu machen: Sie ist nicht nur aufwendig und kompliziert, für viele ist die Abgabe noch nicht einmal Pflicht. Doch wer keine Steuererklärung macht, lässt sich im Durchschnitt 1051 Euro entgehen. So hoch war die Rückerstattung nach den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts 2017. 88 Prozent derjenigen, die eine Steuererklärung abgegeben haben, bekamen eine Erstattung. Und wer verpflichtet ist, dem Fiskus eine Erklärung abzugeben, sollte dies sowieso tun, denn ansonsten drohen Strafzahlungen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Generell müssen Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende eine Steuererklärung abgeben. Aber auch Arbeitnehmer können verpflichtet sein, eine Meldung ans Finanzamt zu machen, wenn sie neben ihrem Gehalt noch weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen beziehen. Das können zum Beispiel ein zweiter Nebenjob, Elterngeld oder auch Kurzarbeitergeld sein. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld, Einkünfte aus Vermietung oder ehrenamtlichen Tätigkeiten, die über 410 Euro liegen, führen zur Abgabepflicht. Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente über dem Grundfreibetrag (2021: 9744 Euro) liegt.
Auch in bestimmten Steuerklassen besteht eine Abgabepflicht. Etwa wenn ein Lohn nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird oder wenn in einer Ehe beide Partner arbeiten und einer von beiden in Steuerklasse V oder VI eingruppiert ist oder das sogenannte Faktorverfahren gewählt wurde. Alle anderen können freiwillig eine Steuererklärung abgeben.
Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung 2021?
Das zweite Jahr in Folge hat der Fiskus die Abgabefrist wegen Corona verlängert: Für alle, die eine Steuererklärung verpflichtend abgeben müssen, endet die Frist am 31. Oktober 2022. Wer sich Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holt, hat bis zum 31. August 2023 Zeit. Und wer freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt abgibt, kann dies für die Steuererklärung 2021 noch bis zum 31. Dezember 2025 tun.
Welche Besonderheiten gelten für das Steuerjahr 2021?
Vergangenes Jahr war von Corona geprägt. Auch steuerlich ist das relevant. Kinderbonus, Corona-Bonus oder auch Kurzarbeitergeld müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Auch wer vergangenes Jahr überwiegend im Homeoffice gearbeitet hat, kann das angeben: Für jeden Arbeitstag, der komplett zu Hause verbracht wurde, gibt es fünf Euro. Unter Umständen können auch die Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden. Das kann eine größere Steuerersparnis bringen als die Homeoffice-Pauschale. Angegeben werden können dabei etwa auch Strom- und Heizkosten, zumindest anteilig für das Arbeitszimmer.
Für 2021 ist außerdem die steuerliche Berücksichtigung von Spenden vereinfacht worden. Für Beträge bis zu 300 Euro reicht von nun an der Kontoauszug als Beleg.
Welche Angaben führen am ehesten zu einer Steuerersparnis?
Das meiste Geld versteckt sich laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in der Regel beim Arbeitsweg und in der Pendlerpauschale. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke – also entweder die Hin- oder die Rückfahrt – gibt es 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer sind es 35 Cent.
Neben den Fahrtkosten lohnt es sich für Arbeitnehmer, sogenannte Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, also alle Aufwendungen, die in Bezug auf den Job entstanden sind – seien es Weiterbildungskosten, ein berufsbedingter Umzug oder auch ein neuer Bürostuhl fürs Homeoffice.
Liegen die gesamten beruflichen Ausgaben über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro, führt das zu einer Rückerstattung vom Finanzamt.
Des Weiteren lassen sich Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleitungen wie zum Beispiel Handwerkerkosten oder der Fensterputzer steuerlich geltend machen. Mieter können außerdem einen Teil ihrer Nebenkostenabrechnung angeben.
Sind 2021 hohe Krankheits- und Pflegekosten angefallen, kann auch das steuererleichternd wirken. Ausgaben dieser Art sind in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen anzugeben.
Welche Formulare sind Pflicht?
Den Mantelbogen müssen alle ausfüllen, die eine Steuererklärung abgeben. Rentner müssen zusätzlich die Anlage R einreichen, Eltern die Anlage Kind und Vermieter die Anlage V. Auch für Selbstständige, Freiberufler, Riester-Sparer und weiter Gruppen gibt es Extra-Formulare. Wird die Erklärung mittels einer Steuersoftware ausgefüllt, führt diese anhand der gemachten Angaben durch die nötigen Formulare und überspringt jene, die nicht ausgefüllt werden müssen.
Wo gibt es Hilfe?
Wer nur ein wenig Unterstützung bei der Wahl der Formulare und beim Ausfüllen braucht, kann auf eine Vielzahl elektronischer Steuerprogramme zurückgreifen. Für manche Steuerzahler ist die elektronische Abgabe zudem verpflichtend. Mit Ausnahme der Steuersoftware Elster vom Finanzamt kostet die Anschaffung etwas. Meist zwischen 15 und 40 Euro. Und es ist nötig, sich jedes Jahr die aktuellste Version anzuschaffen, da sich regelmäßig das Steuerrecht ändert. Kommerzielle Programme bieten dafür häufig explizite Steuerspartipps. Eine Alternative sind kostenfreie Apps wie von Taxfix oder Steuerbot, die anhand einfacher Fragen durch die Formulare führen.
Wer mehr Hilfe braucht, greift auf die Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters zurück. Der Lohnsteuerhilfeverein verlangt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der durchschnittlich bei 150 Euro liegt, der genaue Beitrag richtet sich aber – wie auch beim Steuerberater – nach dem Einkommen. Dafür übernimmt der Verein das Ausfüllen der Formulare, berät und prüft letztlich den Bescheid. Soll Einspruch eingelegt werden, ist dies in der Regel auch im Mitgliedsbeitrag enthalten.