Köln - Jetzt ist es offiziell - 43 Millionen Deutsche müssen in den kommenden Jahren ihre Führerscheine gegen neue europaweit einheitliche Dokumente eintauschen. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein.
Nachdem der Bundesrat im Februar für einen Stufenplan stimmte, um mit der großen Aktion schon früher zu beginnen, damit nicht so viele bis zum letzten Moment warten und es einen Massenansturm bei den Ämtern gibt, trat die Verordnung am 19. März offiziell in Kraft.
Der Vorschlag des Verkehrsausschusses sieht vor, dass die Besitzer ihre Dokumente gestaffelt nach ihren Geburtenjahrgängen zum Amt bringen.
Unklar ist noch, wie genau Führerscheinbesitzer informiert werden sollen. „Da ein Antrag auf den Umtausch des Führerscheins nur persönlich gestellt werden kann, muss auch im Interesse der Bürger sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist“, schreibt der ADAC auf seiner Webseite. Als erstes müssten die Jahrgänge 1953 bis 1958 aufs Amt.
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Menschen, die vor 1953 geboren sind, sind von der Umtauschpflicht bis 2033 ausgenommen. Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen wie folgt umgetauscht werden:
Wohlgemerkt, es geht um den Umtausch bereits vorhandener Führerscheine.
EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006
Nötig macht die aufwendige Aktion eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Vor 13 Jahren beschlossen Europäisches Parlament und Rat, ab 2033 einheitliche europäische Führerscheinkarten und eine begrenzte Gültigkeitsdauer für neue Führerscheine einzuführen.
Bis 2028 sollen möglichst viele Alt-Führerscheine in Deutschland umgetauscht sein. Denn dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Berechtigungen ihre Gültigkeit. Seit 2013 müssen Führerscheine nach 15 Jahren erneuert werden. Das führt jedoch nicht dazu, dass die Deutschen auch alle 15 Jahre ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen müssen. Die Fahrerlaubnisse an sich gelten weiter unbefristet.
Umtausch ist teurer als Verwarnungsgeld
Der Umtausch kostet laut ADAC etwa 25 Euro. Wer dem nicht nachkommt, dem drohe ein Verwarngeld von zehn Euro, heißt es.