Grundsteuer-Tipps: Diese Fehler sollte man vermeiden
Bis Ende Januar muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Das Versäumen der Frist und Fehler können teuer werden.

Häuschen mit Garten – steuerpflichtig. Größe, Lage und Ausstattung sind für die Berechnung der Grundsteuer anzugeben.imago/Jochen Eckel
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück, das ihnen gehört, bis Ende Januar eine Erklärung zur Berechnung der Grundsteuer abgeben – unabhängig davon, ob sie es selbst nutzen oder vermietet oder verpachtet haben.