Beschaffungen bei der Bundeswehr: Kauf von Kriegsgerät wird beschleunigt

Die Beschaffung von Rüstungsgütern soll künftig leichter möglich sein. Die Opposition warnt vor Lobbyismus und Korruption.

Außenministerin Annalena Baerbock (rechts im Bild) unterhält sich bei einer Sitzung des Bundestages mit Verteidigungsministerin Christine Lambrecht.
Außenministerin Annalena Baerbock (rechts im Bild) unterhält sich bei einer Sitzung des Bundestages mit Verteidigungsministerin Christine Lambrecht.dpa

Die Bundesregierung will wegen der „veränderten sicherheitspolitischen Lage“ das Vergaberecht für Rüstungsbeschaffungen lockern: Es gehe „um die Beschleunigung von Vergabeverfahren, um Beschaffungsmaßnahmen für die Streitkräfte schnell und flexibel durchführen zu können“, so das Bundesverteidigungsministerium in einer Darstellung der Eckpunkte des neuen Gesetzes an Bundestagsabgeordnete. Das Dokument liegt der Berliner Zeitung vor.

Das neue Gesetz ist von Bedeutung, da die Bundesregierung in den kommenden Monaten für die Bundeswehr mit einem Sonderprogramm im Umfang von 100 Milliarden Euro Einkäufe tätigen und damit „Ausrüstungslücken schließen“ will. Das Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden.

„Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ vorgestellt

Die Veränderung enthält einige „gesetzliche Anpassungen“, die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht in der Kabinettsitzung am 18. Mai 2022 als Eckpunkte für ein  „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ vorgestellt hat. Im Kern geht es darum, die Nachprüfungsverfahren stark zu beschleunigen: Aktuell können Nachprüfungen von Beschaffungen bei Projekten der Bundeswehr zu Zeitverzügen von neun bis zwölf Monaten führen: „In dieser Zeit wartet die Truppe auf das dringend benötigte Material“, so das Ministerium. Die Nachprüfungen hatten bisher den Sinn, bei Rüstungsgeschäften besonders streng darauf zu achten, dass Korruption und Lobbyismus so weit als möglich ausgeschlossen werden.

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Beabsichtigt ist unter anderem, dass künftig Verträge „nicht zwingend im Rahmen von Nachprüfungsverfahren allein deshalb für nichtig erklärt werden können, weil sie unzulässigerweise ohne Ausschreibung vergeben wurden“. Wenn „ein begründetes Verteidigungs-bzw. Sicherheitsinteresse dies gebietet, ist es sachgerecht, auch solche Verträge ausnahmsweise aufrechtzuerhalten“. Rechtsschutz- oder Ausgleichsmöglichkeiten bleiben bestehen, sie ließen sich „erforderlichenfalls auf andere Weise als über die Vertragsnichtigkeit ausgestalten“.

Sevim Dagdelen von der Linkspartei und Obfrau im Auswärtigen Ausschuss, sieht das Vorgehen der Bundesregierung kritisch. Sie sagte der Berliner Zeitung: „Es braucht kein Schneller-Aufrüsten-Gesetz, das rechtsstaatliche Verfahren aushebelt, um mit maximaler Geschwindigkeit Milliardensummen für den militärisch-industriellen Komplex durchzuwinken. Lobbyismus und Korruption sowie überhöhten Preisen wird so noch mehr Vorschub geleistet auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger.“ Die neue Regelung sei „eine regelrechte Einladung zur Abzocke der öffentlichen Hand“.

Beschaffung orientiert sich an LNG-Gesetz

Bisher war die Regelung daher so, dass Firmen, die bei einem Auftrag nicht zum Zuge gekommen sind, die Vergabe zunächst rügen und dann von der Vergabekammer des Bundeskartellamts überprüfen lassen. Sollte das Unternehmen in diesen beiden Verfahrensschritten unterliegen, kann es zudem beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Vergabeentscheidung klagen. Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich am LNG-Beschleunigungsgesetz: Das Verteidigungsministerium stellt sogar den Zusammenhang ausdrücklich her: „Inhaltlich knüpfen diese Eckpunkte in Teilen an den ebenfalls im politischen Kontext des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine stehenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz) an.“

Weniger Einspruchsmöglichkeiten für unterlegene Bieter

Künftig soll es vor allem für unterlegene Bieter schwieriger werden, eine Entscheidung zum Ankauf eines Waffensystems anzufechten. So werden die bei einer Vergabe unterlegenen Unternehmen weniger Möglichkeiten haben, auf die Entscheidung über den Lieferanten nachträglich einzuwirken. Künftig sollen etwa Unternehmen aus Drittstaaten keine Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens mehr stellen können. Aktuelles Beispiel für ein solches Vorgehen war die Klage der Firma General Atomics, die sich gegen die Entscheidung für israelische Drohnen des Typs Heron TP gewendet hatte.

Auch soll eine Vorschrift, die zum Schutz mittelständischer Unternehmen eingeführt wurde, – die Pflicht zur Losvergabe – nicht mehr für Rüstungsbeschaffungen gelten. In der Unterrichtung heißt das außerdem: „Weiterhin ist beabsichtigt, dass Leistungen nicht zwingend in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben werden müssen.“ Bei der Vergabe werden Leistungen nach Menge (Teillose) und nach Fachgebiet (Fachlose) aufgeteilt. Während ein Teillos eine Zerlegung eines Bauvorhabens in quantitativ abgrenzbare Teilleistungen darstellt, liegt bei einem Fachlos eine Zerlegung eines Bauvorhabens in qualitativ abgrenzbare Fachgebiete/Gewerbezweige vor. Bei Fachlosen wird also der Gesamtauftrag nach Gewerbezweigen aufgeteilt, bei Teillosen nach Mengen oder Räumen.

Wartefristen werden gestrichen

Darüber hinaus sollen Wartefristen bei der Vergabe gestrichen werden. Die Informations- und Wartepflicht sollen entfallen. Bislang gilt, dass ein Auftrag erst 15 Tage, nachdem der unterlegene Bieter informiert wurde, erteilt werden darf. Die Regelung in Paragraph 135, dass diese Vergabe sonst von vornherein ungültig ist, soll für Rüstungsbeschaffung künftig nicht gelten.

Die Beschaffungsstellen der Bundeswehr sollen „insbesondere bei kooperativen Beschaffungen entlastet werden“: Es soll „die Möglichkeit, Beschaffungen durch internationale Organisationen wie z. B. der NSPA (NATO Support and Procurement Agency) oder der OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matìere d’Armement) als alternativer Beschaffungskanal gestärkt und rechtssicherer gestaltet werden“. Durch gemeinsame Beschaffungen könne sich die Bundeswehr anderen Aufgaben widmen.